Diskussion:Hungerkost-Erlaß

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.65.182.110 in Abschnitt nicht gedeckt
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Fragen[Quelltext bearbeiten]

Welche Anstalten waren es, die in diesem Artikel nur in ihrer Anzahl genannt werden? -- Heimkinderverband (Diskussion) 21:13, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Michael Cranach, Hans-Ludwig Siemen: Psychiatrie im Nationalsozialismus: Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945. Walter de Gruyter, 2012, sagt, dass die Todeszahlen in den Monaten danach nicht signifikant anstiegen. Das kann bedeuten, dass die Patienten auch vorher schon verhungerten. -- Heimkinderverband (Diskussion) 21:13, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Unklare Formulierung[Quelltext bearbeiten]

"Nach heutigem Wissensstand wurde in sieben bayerischen Anstalten auf besonderen Stationen „Sonderkost“ verabreicht, die Justizbehörden gingen von zwei Anstalten aus. Zudem wurde bei den Ermittlungen nicht erkannt, dass die Einführung einer „Sonderkost“ nicht durch den „Hungererlass“ gedeckt war." Aus dem Artikel geht nicht hervor, welche Justizbehörden geneint sind und wann die angesprochenen Ermittlungen erfolgten, vor oder nach Kriegsende. Pauls erster Enkel (Diskussion) 21:32, 17. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Hungerödem[Quelltext bearbeiten]

Das Hungerödem entsteht lt. Link durch Mangel an Aminosäuren, also Eiweiß. Hier wird dargestellt, es entstünde durch fettfreie Ernährung. Klingt widersprüchlich. Pauls erster Enkel (Diskussion) 22:43, 17. Feb. 2020 (CET)Beantworten

+ 1. Das hätte ich auch gern gewusst, wie diese Ernährung zum Tod konkret zusammengesetzt wurde. -- Buenoveniste (Diskussion) 22:06, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten

nicht gedeckt[Quelltext bearbeiten]

"Zudem wurde bei den Ermittlungen nicht erkannt, dass die Einführung einer „Sonderkost“ nicht durch den „Hungererlass“ gedeckt war."

Da stellen sich zwei Fragen: Wenn es "bei den Ermittlungen nicht erkannt" wurde – wer hat es dann schließlich erkannt? Offensichtlich der WP-Autor, der den Satz formuliert hat; eine andere Quelle scheint nicht in Sicht. Und zweitens: Wenn eine "Sonderkost" durch den "Hungererlass" nicht gedeckt war, was soll dann überhaupt der Sinn des Erlasses gewesen sein? Es ging dort mitnichten nur um die Verringerung der Essensration, sondern es steht ganz eindeutig da: "sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht". Nichts anderes ist eine "Sonderkost". (Ob das unmenschlich ist, spielt hier keine Rolle, es geht um die korrekte Darstellung.) --91.65.182.110 23:26, 19. Mär. 2023 (CET)Beantworten