Diskussion:Immobiliarmiete

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2003:71:4F76:800:BC40:458B:2969:6132 in Abschnitt Geschichte
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Vertragstyp[Quelltext bearbeiten]

Hi

der Teil zwischen Häufig ist der Vertragstyp ..... fehlerhaften Beratung des Mandanten führen kann. kommt aus Geschäftsraummiete, ist durchaus zu sehr Ratgeberastig und kann afaik raus. greetz vanGore 13:28, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Die einleitende Definition, die Wohnräume, Grundstücke sowie Geschäftsräume nennt, greift zu kurz. Es gibt Pachtverträge auch über anderes, z.B. Anlagen, etwa Eisenbahninfrastruktur. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 18:10, 24. Okt. 2015 (CEST)Beantworten


Immobiliarmiete ist mit Erbbaurecht zu vergleichen

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt völlig ein Geschichtsabschnitt. Im DLF läuft gerade ein Feature über Korruption und Bestechlichkeit, wo es heißt, daß: "die Systemtheorie lehrt", daß Korruption erst als verzweifelte Notlösung aufkam, als so irgendwann zwischen Renaissance und Barock erstmals die total erpresserische Wohnungsmiete und der Zwang zur Lohnarbeit erfunden wurden, die beide vorher als total unmoralisch galten und die fortan den Leuten total den Boden unter den Füßen weggezogen, ihre Existenz total unsicher gemacht hätte und sie daher seitdem fortwährend zur Korruption als Notlösung zwingen würden. Wohl etwas seriöser die Information im selben Feature, wonach etymologisch der Begriff Miete ursprünglich eine Form von Schimmel oder Parasitentum bezeichnet hätte, und der Mieter galt in den Anfängen des aufkommenden Vermietungsunwesens als eine Form von Schimmel oder Parasit in einer Wohnung. --2003:71:4F76:800:BC40:458B:2969:6132 20:44, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten