Diskussion:Internationales Privatrecht (Europäische Union)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Ildottoreverde in Abschnitt EU-UnterhaltsVO
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Kapitel I. Anwendungsbereich [Bearbeiten][Quelltext bearbeiten]

Kapitel I. Anwendungsbereich [Bearbeiten]


Ha, da ist es passiert: Die Übersichtlichkeit des Beitrags leidet ein wenig. Es ist nicht klar zu erkenne, ob man sich nun in der Rom I-VO oder in der Rom II-Vo befindet. Ich korrigiere mich: Der Art.3 für die Rom II VO ist korrekt wiedergegeben worden. Für die Rom I-VO ist dies der Art. 2 Rom I-VO, Universelle Anwendbarkeit auch auf Staaten, die die nicht VO nicht ratifiziert haben.

-- 87.187.24.38 11:04, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

EU-UnterhaltsVO[Quelltext bearbeiten]

Kennt sich jemand im internationalen Unterhaltsrecht aus? Nach meinem Verständnis ist die Rom VI-VO mit der EU-UnterhaltsVO in Kraft getreten (bzw. wird zumindest angewandt). Die Einleitung wäre damit falsch. Ich bin mir aber nicht sicher genug, um selbst zu editieren. --Ildottoreverde (Diskussion) 17:32, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten