Diskussion:Intervention (Politik)
Einspruch!
[Quelltext bearbeiten]> " ... in der Umgangssprache hat sich die Verwendung des Begriffs für militärische Eingriffe in innerstaatliche Konflikte eingebürgert."
Ich habe noch nicht gehört, daß jemand auf der Straße gesagt hätte, "Deutschland interveniert im Kosovo/ in Afghanistan/ im Irak.", die Leute reden von "Krieg führen", für Kriegseinsätze neuerdings den Begriff "Intervention" als Euphemismus zu missbrauchen kommt aus der Politik.
Der Satz muß belegt werden, wenn er stehen bleiben soll, undzwar daß der Bürger heute üblicherweise so redet, ansonsten bleibt es Politikerneusprech.
> "Neben direkten Interventionen, die durch die so legitimiert sind, ..." Was will uns der Autor sagen?
--85.178.186.75 12:29, 16. Mär. 2013 (CET)
- Auch Politikersprache kann Teil der Umgangssprache sein. --62.224.44.103 13:37, 26. Mär. 2013 (CET)
Inteventionsverbot ist nicht in Art. 2 Abs. 7 UN-Charta normiert!
[Quelltext bearbeiten]Das Interventionsverbot gilt kraft Völkergewohnheitsrecht als notwendiges Korrelat zu Art. 2 Abs. 1 UN-Charta (Souveränität). Es ist nicht in Art. 2 Abs. 7 UN-Charta normiert, denn diese Vorschrift ist nur an die UN selbst gerichtet, da es heißt "Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten [...] nicht abgeleitet werden.
Quelle: Peters, Anne, Völkerrecht - Allgemeiner Teil, 3. Auflage, S. 316 f. (nicht signierter Beitrag von DoubleR88 (Diskussion | Beiträge) 13:45, 30. Aug. 2016 (CEST))