Diskussion:Ius civile
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von UW
Das Ius civile bestand nur aus dem Zwölftafelgesetzen und nicht auch aus dessen Erweiterungen. Die Edikte, welche die Erweiterungen der Zwölftafelgesetze darstellen, sind das Ius honorarium.--86.56.105.36 14:08, 4. Jul. 2008 (CEST)
- Danke für den Hinweis, ist korrigiert. -- Uwe 14:18, 4. Jul. 2008 (CEST)