Diskussion:Ius de non appellando

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.185.176.52 in Abschnitt Stichwort-Umbenennung
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Stichwort-Umbenennung[Quelltext bearbeiten]

Ich würde vorschlagen, das Hauptstichwort "Privilegium de non appellando" zu nennen (nicht "Ius de non appellando"). Denn Privilegium de non appellando ist in der Geschichtswissenschaft und in der Rechtsgeschichte deutlich der gebräuchlichere Terminus. Dies würde auch besser zum Hauptstichwort des korrespondierenden "Privilegium de non evocando" passen. (nicht signierter Beitrag von 84.185.176.52 (Diskussion | Beiträge) 17:21, 29. Jan. 2010 (CET)) Beantworten


PS: Habe die Einträge "Ius de non appellando" und "Privilegium de non evocando" stärker umgearbeitet, weil ich den Eindruck habe, dass die Verfasser eine gewisse, aber keine vertiefte Kenntnis auf diesen Gebieten besaßen. Das zeigte sich schon an den Redundanzen, auf die in der Warnung zu den beiden Einträgen hingewiesen wurde. Ich selbst habe den Themenbereich Privilegien im Rahmen von eigenen Forschungen gestreift und vor allem auch entsprechende historische Prozessmitschriften aus der Frühen Neuzeit angesehen. (nicht signierter Beitrag von 84.185.176.52 (Diskussion | Beiträge) 18:02, 29. Jan. 2010 (CET)) Beantworten