Diskussion:Ius honorarium
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Aussteiger21 in Abschnitt Überarbeitung
Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]
In Anbetracht der Bedeutung des sog. "Prätorenrechts" muss der Artikel unbedingt überarbeitet werden. Das im Ehrenamt geschaffene Recht war für Generationen danach Grundlage der Rechtsausübung im römischen Reich. --Martin Hoffmann 14:38, 2. Aug. 2007 (CEST)