Diskussion:Ius honorarium

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Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

In Anbetracht der Bedeutung des sog. "Prätorenrechts" muss der Artikel unbedingt überarbeitet werden. Das im Ehrenamt geschaffene Recht war für Generationen danach Grundlage der Rechtsausübung im römischen Reich. --Martin Hoffmann 14:38, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten