Diskussion:Jüdische Gemeinde Paderborn

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Roger.Lustig in Abschnitt Gleichberechtigung 1815?
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Gleichberechtigung 1815?[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Wiener Kongress wurde dass Gleichberechtigungsedikt vom 11.3.1812 nur in den Gebieten für gültig gehalten, die 1812 unter preußischer Verwaltung standen, also Brandenburg, Pommern, Westpreußen außer dem Culmer Land, Ostpreußen und Schlesien. Auf jeden Fall waren die Gebiete links der Elbe nicht miteinbegriffen. Im Bezirk Minden (inkl. Paderborn) hatten alle Juden in der Zeit des Kgr. Westfalen feste Familiennamen angenommen, bekamen aber erst etwa 1845 die vollständige Staatsbürgerschaft. Oder?

Roger.Lustig (Diskussion) 16:29, 5. Okt. 2013 (CEST)Beantworten