Diskussion:Jagdmesser
Gesetzliche Regelungen?
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt eine Angabe dazu, ob Jagdmesser in einigen Staaten gesetzlich untersagt oder z.B. ihre Nutzung ggf. auf die Jagd beschränkt ist, ob das von der Länge der Klinge abhängt, usw. Zumindest für D/A/CH sollte im Artikel angegeben werden, ob es denn derartige Einschränkungen gibt. Siehe zum Beispiel hier, wobei sich anderswo hoffentlich genauere Angaben finden lassen. --Carolin 12:36, 6. Okt. 2018 (CEST)
Unpassende (Meinung machende) Bezeichnung "jagdliche Waffe" bzw. "zivile Waffe" in der Infobox
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
was rechtfertigt den Gebrauch des (mit einer negativen Bedeutung belegten) Wortes "Waffe" in der Infobox? (Steht nicht nur hier, sondern auch z.B. beim Eintrag zum Jagdnicker).
Ein Messer ist grundsätzlich erst einmal ein Werkzeug. So eine Bezeichnung wie "zivile Waffe" drängt dem Leser eine bestimmte Sicht auf die Thematik auf. Und in der jagdlichen Praxis ist das Jagdmesser auch nur ein Werkzeug. Dass es ggf. zu einem (tierschutzkonformen) Töten eines Tieres verwendet werden kann ist die eine Sache, das geht aber mit jedem anderen Messer auch, wenn es die passende Größe hat.
Zur Frage von Carolin:
Für Deutschland gilt, dass Jagdmesser sich rein rechtlich erst einmal nicht von Fahrtenmessern oder ähnlichem unterscheiden.
- Wenn man es im zivilen Leben trägt (führt), gelten dort die selben Regeln wie für alle anderen feststehenden Messer: Es ist erlaubt bis 12cm Klingenlänge feststehende Messer ohne besonderen Grund zu führen, darüber nur mit einem allgemein anerkannten Zweck.
- Wenn man es zur Ausübung der Jagd trägt (also als Jäger bei einer jagdlichen Aufgabe) so ist dies ein allgemein anerkannter Zweck, der auch das Tragen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm Länge rechtfertigt (siehe dazu §42a WaffG).