Diskussion:Jan Łukasiewicz

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Datierung der polnischen Notation[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen Beleg dafür, dass Łukasiewicz die polnische Notation genau 1920 eingeführt hat? Ich selbst konnte bis jetzt nichts Genaueres als die Formulierung "in the course of the years 1920–1930" (Selected Works) finden.(nicht signierter Beitrag von GottschallCh (Diskussion | Beiträge) )

Nennung der Zeit entfernt. --chrislb 问题 09:38, 8. Aug 2006 (CEST)

Widerspruchsfreiheit?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptet seit 2. Mai 2006, L. hätte als erster die Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit der Aussagenlogik bewiesen. Wann soll das gewesen sein? Hier gehört eine Originalquelle zitiert. Die in Frage kommende angegebene Quelle datiert auf 1930. Da gab es längst mehrere Beweise, so bei Paul Bernays 1919 (Habilitiation, teilveröffentlicht 1926), Emil Leon Post 1921 und Wilhelm Ackermann 1924. Der erste (leider unbekannte) Beweis stammt aber von Boole 1847. Hier ist also unbedingt eine Korrektur nötig.--Wilfried Neumaier 15:32, 28. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Hallo!
Der Bearbeitungsvorgang [1] ist zwar nicht von mir (und obendrein anonym und ohne Quellenangabe, also eigentlich sehr inkorrekt), zudem hüte ich gerade das Bett, aber zumindest die griffbereite Default-Quelle scheint die Bearbeitung zu stützen:
"The decidability of propositional logic, through the use of truth tables, was known to Frege and Peirce; a proof of its decidability is attributable to Jan Łukasiewicz and Emil Post independently in 1921." ("Logic", in: Encyclopaedia Britannica, 15. Aufl. 2003, Band 23, S. 279)
Ich nehme einmal diese Referenz in den Artikel auf und suche bei vollständiger Genesung nach dem zugrunde liegenden Original.
Viele Grüße, --GottschallCh 19:51, 28. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Hallo! Ich will einfach einmal nachhaken: Ist inzwischen ein Primärquelle gefunden? Ich konnte bislang keine finden. Auf eine zweifelhafte Sekundärquelle sollte man solche Prioritätsbehauptungen nicht stützen.--Wilfried Neumaier 22:05, 6. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Inzwischen habe ich mich nochmals mit Lukasiewicz-Literatur befasst. Ich beziehe mich auf Jan Lukasiewicz: Selected works 1970, die eine ausführliche Bibliographie enthalten, abgekürzt LSW. Hieraus entnimmt man:
Im Aufsatz "Investigations into the centential calculus", den Lukasiewicz 1930 mit Tarski zusammen verfasste (der originale deutsche Aufsatz liegt mir nicht vor) beschreiben beide Autoren genau ihre eigene Vorarbeiten. Hier sind die Fußnoten auf LSW S. 136 interessant und maßgeblich. Dort schreiben sie, dass Lukasiewicz unabhängig von Post und Bernays die Wahrheitstafelmethode zum Nachweis der Unabhängigkeit (!) logischer Axiomensysteme erfunden hat. Das ist etwas anderes als die Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit. Diese wird dort ausdrücklich Post zugestanden (Fußnote 11). Diese Fußnote gibt aber auch einen andeutenden Verweis auf einen Aufsatz "Elements of Mathematical Logic" von 1929, der in LSW fehlt, aber aus dem (so wie ich es verstehe) sich die Vollständigkeit des zweiwertigen Lukasiewicz-Kalküls (laut Theorem 6) ergibt. Die Literaturliste nennt aber ausdrücklich erst folgenden Aufsatz:
"Ein Vollständigkeitsbeweis des zweiwertigen Aussagenkalküls" von 1931. Siehe LSW S.404 (65.)
Nach diesen Originaldaten muss man also sich vom Text des Artikels distanzieren, wie ich in meiner anfänglichen Vermutung sagte. Der Artikel enthält auch eine nicht aufrecht zu erhaltende Behauptung über die dreiwertige Logik. Im Lukasiewicz-Aufsatz von 1920, der in LSW auch steht, gab er lediglich eine dreiwertige Wahrheitstafel an, aber keinen dreiwertigen Logik-Kalkül. Auch hier schießt die Darstellung im Artikel weit über das Ziel hinaus und sollte korrigiert werden.--Wilfried Neumaier 14:24, 13. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Was den Beweis angeht, ist das jetzt besser formuliert, aber das „dreiwertige Logik-Kalkül” steht immer noch drin. Neuere Einsichten, die nur hier nicht diskutiert wurden, oder sollte mal jemand, der sich auskennt, auch diese Formulierung korrigieren?
--Helmut w.k. (Diskussion) 19:56, 16. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]

Jan Łukasiewicz und seine Frau wollten in die Schweiz, konnten aber keine Zulassung der deutschen Behörden bekommen.[Quelltext bearbeiten]

verstehe ich nicht - sind die Schweizer Behörden gemeint?—Butäzigä (Diskussion) 15:38, 16. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]

Nach dem Krieg arbeitete er zuerst in Belgien, wo er an der provisorischen Polnischen Wissenschaftlichen Institut Logik lehrte[Quelltext bearbeiten]

mal abgesehen von der fehlerhaften Grammatik ist mir nicht klar, welches Institut dort gemeint sein könnte.—Butäzigä (Diskussion) 15:39, 16. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]

Ich vermute, ein Institut, dass die nach der Besetzung durch die Wehrmacht geschlossenen wissenschaftlichen Institute ersetzte, also ein Provisorium während des 2.WK. Aber Wissen tu ich das nicht ;) --Helmut w.k. (Diskussion) 20:00, 16. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]
Ja, das macht schon Sinn. Man müßte dann noch wissen, was die gebräuchliche deutsche Bezeichnung dafür ist und den Satz grammatisch korrigieren.—Butäzigä (Diskussion) 16:31, 17. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]
Also "and der" durch "am" ersetzen ist doch nicht eine allzu schwere Arbeit? Solche "provisorische" bzw. ad hoc Insitutionen von osteuropäischen Geflüchteten gab es dutzende, ja hunderte. Ich vermute es gibt keine offizielle deutsche Bezeichnung. Kann aber selbstverständlich googeln, vielleicht nennt irgendwelche polnische Quelle irgendwelche Einzelheiten. Knižnik (Diskussion) 16:40, 7. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]