Diskussion:Johann Ernst I. (Sachsen-Weimar)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Saxonicus in Abschnitt Hinweis
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Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Johann Ernst war bis zu seinem Tod im Jahr 1626 Herzog von Sachsen-Weimar, obwohl er seit 1620 nicht mehr selbst regierte. Eine Absetzung oder einen Rücktritt hat es nicht gegeben, seine Brüder führten die Regierung in seinem Namen. Deshalb schlage ich vor, für Johann Ernsts Herrschaft 1615–1620/26 zu schreiben, für seinen Bruder und Nachfolger Wilhelm IV. 1620/26–1662. VG Saxonicus 00:27, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten