Diskussion:Johann II. (Liechtenstein)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 92.195.45.165 in Abschnitt konstitutionelle Verfassung
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konstitutionelle Verfassung[Quelltext bearbeiten]

Gleich im 2. Absatz findet sich der Begriff konstitutionelle Verfassung, der wörtlich nichts anderes aussagt, als dass die Verfassung verfasst bzw. die Konstitution konstituiert ist. Hat dieser offensichtliche Pleonasmus eine inhaltliche Bedeutung?

Fragt --92.195.45.165 21:28, 30. Apr. 2020 (CEST)Beantworten