Diskussion:John H. E. Fried

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Carolus requiescat in Abschnitt Juristenausbildung - Examen
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Juristenausbildung - Examen

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Machte er tatsächlich ein Examen? Die Juristenausbildung in Österreich unterscheidet sich von der Juristenausbildung in Deutschland. Ich vermute daher, dass es sich um einen Übersetzungsfehler handeln könnte. --GT1976 (Diskussion) 06:55, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Das mag sein, kann ich aber nicht näher beurteilen. In der mir verfügbaren Quelle (Stiefel/Mecklenburg, siehe Artikel) steht wörtlich: Geboren 1905 in Wien, studierte er Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften an der Universität Wien und schloß 1929 mit dem Examen ab.
In meiner Naivität habe ich das mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen gleichgesetzt, zumal es in der Quelle später heißt, er habe seine juristische Ausbildung danach fortgesetzt und abgeschlossen. Wie die Juristenausbildung in Österreich genau aussieht und damals aussah (insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer möglicherweise erforderlichen Anerkennung nach dem Anschluss) weiß ich. Ich würde daher vorschlagen, entsprechend der Quelle nur von „Examen“ zu sprechen und das „Erste Juristische Staats-“ zu streichen.--Carolus requiescat (Diskussion) 14:03, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Hallo Carolus requiescat! Herzlichen Dank für die Infos. Leider weiß ich auch nicht genau, wie das damals üblich war. Jedenfalls ich der Bergriff „Examen“ untypisch für Österreich und er kommt auch in den anderen Biografien zu dieser Zeit nicht vor, hier wären einige Beispiele. Entsprechend der Quelle nur von „Examen“ zu sprechen wäre eine gute Lösung, oder man schreibt noch allgemeiner „Prüfung“? Beste Grüße aus Österreich: --GT1976 (Diskussion) 14:20, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten
So machen wir´s --Carolus requiescat (Diskussion) 15:32, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten