Diskussion:John Shakespeare

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von WeiteHorizonte in Abschnitt Familienwappen
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Familienwappen

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Im Artikel zu William Shakespeare ist belegt, dass das Familienwappen seinem Vater 1596 und nicht 1599 gewährt wurde. --188.98.227.225 01:53, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Nein, im Artikel zu William S. fehlt der Beleg bzw. eine Quelle dazu. Es wird dort nur behauptet, dass das Wappenrecht 1596 vergeben wurde und 1599 nochmals vom Wappenamt bekräftigt worden sei, ebenso fehlt eine Begründung, warum eine Bekräftigung nötig gewesen sein sollte. Ein Beleg wird weder für 1596 noch 1599 gegeben. —Chrysalis (Diskussion) 12:51, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Der Beleg im Artikel zu William S. ist dort allerdings bereits im Satz zuvor angegeben: Ulrich Suerbaum: Das elisabethanische Zeitalter. Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1998 (Erstauflage 1989), ISBN 3-15-008622-1, Kapitel 3: Ein Bürgerleben: William Shakespeare, S. 345–376, hier S. 358–361. Suerbaum nennt dort als Datum der Verleihung des Wappenrechts den 20. Oktober 1596 (S. 359) und führt weiter aus: „Das königliche Wappenamt (College of Arms) verleiht John Shakespeare, Gentleman, und seinen Kindern und Kindeskindern das Recht, ein vom Amt entworfenes Wappen zu führen“. 1599 wurde Suerbaum zufolge die Verleihung nochmals bekräftigt, ohne dass ein Grund dafür aufgeführt wird (ebd.)
Eine Abbildung des Wappens für »Shakespeare the Player« aus den Unterlagen des Wappenamtes findet sich bei Suerbaum auf S. 360. In der entsprechenden Wappenurkunde wird dargelegt, die „Shakespeares seien schon unter Heinrich VII. für treue und tapfere Dienste ausgezeichnet worden und hätten seither fortgefahren, eine Familie »of good reputation and credit« in Warwickshire zu sein“. Über John S. steht dort im Weiteren, er „habe Ihrer Majestät als Amtsträger und Bürgermeister gedient und eine Tochter und Erbin eines eingesessenen esquire geheiratet, so daß der Nachkommenschaft um so mehr das Recht auf ein Wappen zustehe.“ (S. 361) Obwohl in dieser Urkunde nicht ausdrücklich von William S. die Rede ist, ist es für Suerbaum dennoch offensichtlich, dass dieser die Verleihung „betrieben und finanziert“ habe: So heiße es „denn auch in einem internen Vorgang des Wappenamtes unter der Abzeichnung des Wappens »Shakespeare the Player«.“ (S. 361). Suerbaum verweist seinerseits als Quelle und Beleg u.a. auf die Transkription des Entwurfs der Verleihungsurkunde (das Original ist verloren gegangen) in The Riverside Shakespeare (ebd., S. 1829–31).--WeiteHorizonte (Diskussion) 15:32, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ein zusätzlicher Beleg für die Verleihung des Wappenrechts an John S. im Jahre 1596 findet sich ebenso in dem Beitrag zu John Shakespeare von Stanley Wells in: Michael Dobson, Stanley Wells (Hrsg.): The Oxford Companion to Shakespeare. Oxford University Press, Oxford 2001, 2. rev. Auflage 2015, S. 489. Wells führt in diesem Kontext auch aus, dass John S. im Jahre 1599 einen Antrag gestellt habe, dass ihm verliehene Wappenrecht auf das der Familie seiner Ehefrau auszuweiten; hierin könne m.E. ein möglicher Grund für die erneute Bekräftigung 1599 liegen.--WeiteHorizonte (Diskussion) 15:57, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Auch im Shakespeare-Handbuch wird in dem Abschnitt zu Shakespeares Leben und Familie von Ingeborg Boltz dargestellt, dass John S. bereits 1576 aufgrund seiner prominenten Stellung und seines Wohlstandes das Recht auf Führung eines Wappens beantragt habe. Seltsamerweise sei dieser Antrag jedoch von ihm nicht weiter verfolgt worden und erst 1596 von seinem Sohn William S. wieder aufgegriffen worden, was dann am 20. Oktober 1596 zur Gewährung des Wappens durch den Vorsteher des Heroldamtes, William Dethick, geführt habe. Siehe Ina Schabert (Hrsg.): Shakespeare-Handbuch. Die Zeit, der Mensch, das Werk, die Nachwelt. 5., durchgesehene und ergänzte Auflage. Kröner, Stuttgart 2009, S. 135 und S. 156.--WeiteHorizonte (Diskussion) 16:24, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten