Diskussion:Jugendschöffengericht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Qaswed in Abschnitt Abgrenzung zur Jugendkammer
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Abgrenzung zur Jugendkammer[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den ersten Absatz des Abschnitts Jugendschöffengericht verwirrend. Meinem (nicht sehr ausgeprägtem Verständnis) nach, sind Jugendschöffengerichte für alle Fälle zuständig die Jugendliche oder Kinder betreffen (entweder als Täter (bei Kindern natürlich nicht (strafunmündig)) oder Opfer) und nicht vor dem Jugendrichter und nicht vor der Jugendkammer verhandelt werden. Meint der zweite Satz, dass für Fälle mit einer erwarteten Freiheitsstrafe > 4 Jahre für Erwachsene das Verfahren nicht vor dem Jugendschöffengericht sondern vor der Jugendkammer stattfinden muss? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 15:14, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten