Diskussion:Justizvollzugsanstalt Dortmund

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von M.Bmg in Abschnitt Zuständigkeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Erläuterung der Zuständigkeit läßt mich ratlos zurück. Zitat: Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monaten bis einschl. 48 Monate an Ausländern. Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen und Strafarrest.[2] Hervorhebung von mir. Was ist damit gemeint? --M.Bmg 01:55, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten