Diskussion:Justizwache

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Der Polizist in Abschnitt JEG
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Hmm ... ich weiß nicht, ob das unter Polizei so ganz passt ... ich kann nur über deutsche Verhältnisse sprechen, aber hier sind Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst getrennte Einrichtungen, auch bei unterschiedlichen Ministerien untergebracht. Das hat zwar nicht wirklich Aussagekraft, schließlich ist der Zoll (als Finanzpolizei) auch dem BM der Finanzen nachgeordnet - aber bisher habe ich keine Quelle gefunden, die die Justizbeamten der Polizei nahegestellt hat. In Italien ist es so, dass die Polizeien dort gemeinsam die "Justizwache" stellen, d.h. dass wohl kein eigenständiger Justizvollzugsdienst existiert. Dort ist somit schon eine Zuordnung zur Polizei sinnvoll.

Kann man die Österreichische Justizwache (so wie die Zollwache wohl) wirklich der Polizei zuordnen? --Aries 23:14, 25. Jul 2004 (CEST)

Ich weiß diese Kategorisierung ist nicht ganz schön. Da gefällt sie mir bei Österreich, nicht unter Polizei sondern Exekutive schon besser. Ich würde sie sowieso lieber unter Sicherheitsdienst oder ziviler Sicherheitsdienst lieber sehen. Schließlich müßte ich die Feuerwehr dann auch unter Polizei geben, da diese Feuerpolizeiliche und Gefahrenpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt - in Ö zumindest. Also über den Begriff Polizei sollte man nocheinmal dikutieren gruß K@rl 07:24, 26. Jul 2004 (CEST)
Die Frage ist einfach: Ist die Justizwache mit einer der beiden polizeilichen Grundaufgaben betraut, nämlich Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Strafverfolgung (wie die Zollwache, vgl. Schmuggel? Wenn sie dem deutschen Justizvollzugsdienst ähnelt (was ich der Beschreibung entnehme) würde ich (zugunsten einer scharfen Grenzziehung der Kategorie:Polizei) sagen, dass sie in der Kategorie nichts verloren hat. Dann muss sie halt in die Kategorie:Recht oder eine Kategorie:Judikative oder Justiz. Ich habe die Kategorie:Polizei daher entfernt. --Aries 18:04, 27. Jul 2004 (CEST)

die justizwache ist keinenfalls in die kategorie ziviler sicherheitsdienst einordnen. die justizwache ist ein eigenständiger exekutivkörper und gehört auch offiziell der exekutive an. die exekutive besteht aus 3 korps, der polizei, der zollwache und der justizwache. die aufgaben, die rechtliche grundlage und möglichkeiten entsprechen keineswegs den justizbediensteten in deutschland. aufgrund der ähnlichen uniformierung, bewaffnung usw. liegt der vergleich mit der polizei nahe. in vielerlei situationen ist die justizwache mit zumindest ähnlichen rechten wie die polizei ausgestattet. justizwachebeamte sind bundesbeamte und unterliegen in vielerlei hinsicht den selben grundlagen wie die polizei. nichtsdesto trotz ist die justizwache ein eigenständiger exekutivkörper.


Bild Abzeichen[Quelltext bearbeiten]

Wo liegt das Problem? Hier löscht irgendwer das Bild, ohne Begründung.... Dann stell ich es halt ohne Begründung wieder rein!--Der Polizist 00:41, 26. Mär 2006 (CET)

JEG[Quelltext bearbeiten]

Zum Zweck der Präzisierung und Vereinfachung beabsichtige ich die Artikel Sondereinheit und Einsatzeinheit (Österreich) zu einem gemeinsamen Artikel zusammenzuführen. Als Titel schwebt mir da z.B. "Sondereinheiten der österreichischen Exekutive" vor. Was haltet ihr davon?. Eventuell würd ich auch den Artikel über das JEG eingliedern. Nicht bös sein, aber der Text über die JEG steht auch gleich im Justizwacheartikel, ist das wirklich notwendig? --Der Polizist 11:07, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

StG 77 wurde abgelöst...[Quelltext bearbeiten]

Das StG 77 wurde abgelöst und durch das Steyr AUG A3 9mm, ersetzt, (Steyr MP 88 in der A3 Revision) weiters gibt es inzwischen neue Distinktionen. rote mit silber streifen, statt them "alten" Korpszeichen ist nun eine Metaladler drauf... (nicht signierter Beitrag von 85.127.233.155 (Diskussion) 21:33, 5. Jul 2011 (CEST))