Diskussion:Kölngau

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Sollte nicht in der Einleitung stehen von wo bis wo der Kölngau reichte? Also eine kurze Beschreibung der Lage. --Minérve aka Elendur 15:08, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo Elendur, die konkreten Grenzen stehen in keiner Lit,. Sie machen sich fest an ehemaligen Orten, deren Bezeichnungen wechselten, oder heute nicht mehr da sind. Ach deren Ausdehnung dürfte damals eine völlig andere gewesen sein. Gruß --HOWI 16:01, 20. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Aus dem Gaugraf wurde nicht der Burggraf. Es gab im Gebiet der vereinigten Gaue (Köln-, Bonn-, Ahr-, Kütz-, Gillgau, Nievenheim, Gellep) später zwei Grafen. Einen binnen der Stadt, eben der Burggraf, während der andere im 12. Jh. als "comes provicie" (grob als Vorlandgraf übersetzbar) für den Kützgau und später den Gillgau erscheint. Dann erscheint er im 13. Jh. als Hauptvogt der Kölner Kirche. Aus dessen Sprengel erwuchs das spätere kurkölnische Amt Hülchrath, zeitweilig auch irreführend Grafschaft Hülchrath genannt. Das Amt Hülchrath umfasste weite Teile des alten Kölngaus. <Gobel van Yffe> (nicht signierter Beitrag von 93.200.62.175 (Diskussion) 23:57, 23. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]