Diskussion:Kaiserparagraph

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 84.159.147.93 in Abschnitt § 1588 BGB?
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§ 1588 BGB?[Quelltext bearbeiten]

Bei Staudinger/Thiele heißt es, dass man § 82 des Personenstandsgesetzes von 1875 als Kaiserparagraph bezeichnete, da diese Bestimmung auf Wunsch von Wilhelm I. aufgenommen worden sei. Die Reichstagskommission habe dann in § 1588 BGB eine ähnliche Regelung aufgenommen. – Ich welchen Quellen wird denn § 1588 BGB selbst als Kaiserparagraph bezeichnet?

(Ich verschiebe den Artikel nach Kaiserparagraph – analog zu Paragraph.) -- kh80 •?!• 10:28, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Danke für die Info, das ist mir neu, passt aber natürlich ebenso. Vielleicht wurde die ältere Bezeichnung dann einfach auf den neueren Paragrafen mit entsprechender Funktion übertragen? Das kann gut sein, ich überprüfe das mal. Ich glaube mich zu erinnern, dass ich das im MüKo gelesen habe. Ich schau nochmal nach. Schöne Grüße, --103II 15:16, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Habe es überprüft: der Name bezieht sich zumindest auch auf § 1588 BGB. --103II 12:44, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bezug auf den Kaiserparagrapghen wird auch in dem Lehrbuch Familienrecht von Gerhardt Hohloch an mehreren Stellen genommen. (nicht signierter Beitrag von 84.159.147.93 (Diskussion) 21:04, 9. Dez. 2007 (CET))Beantworten