Diskussion:Kalkflachmoor und Kalkquellfluren nordwestlich Brand

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Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Perchtinger in Abschnitt Darstellung des LfU äußerst fragwürdig
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Darstellung des LfU äußerst fragwürdig

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Nach der Auskunft des Landratsamtes = Untere Naturschutzbehörde gibt es zu der - Verordnung über den Schutz des Kalkflachmoores und der Kalkquellfluren nordwestlich Brand - vom 31. Dezember 1980, keine Änderung/Aufhebung/Umgestaltung. Somit ist die Darstellung des LfU in der interaktiven Karte - Schutzgebietsabgrenzungen - äußerst fragwürdig.

  • die Verordnung vom 31. Dez. 1980 verortet das ND Kalkflachmoor und die Kalkquellfuren nordwestlich Brand (0,7 ha) ca. 850 m nordwestlich von Brand
  • das LfU beschreibt einen Bereich von 1,28 ha ca. 350 m nordwestlich von Brand als ND Kalkflachmoor bei Brand

--Perchtinger (Diskussion) 14:55, 25. Jul. 2024 (CEST)Beantworten