Diskussion:Kammerrechtsbeistand

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von JaJo Engel
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Reihenfolge der Definition KRB

Hallo verehrte Disputanten, muss die Reihenfolge der Entstehungsgeschichte nicht wie folgt behandelt werden? „Kammerrechtsbeistände sind qualifizierte Rechtsbeistände, die durch Aufnahme in die RAK nach § 209 BRAO neben der Befugnis zur Rechtsbesorgung durch spätere Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in der Vertretung vor Gericht im Rahmen des § 3 Abs.1 RDGEG den Rechtsanwälten gleichgestellt wurden.“ Mit freundlicher Empfehlung JaJo Engel (Diskussion) 13:37, 26. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Bitte jeweiligen Link freigeben. Es macht keinen Sinn, sie im Text auszudrucken.JaJo Engel (Diskussion) 08:19, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten