Diskussion:Kassakurs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Marinebanker in Abschnitt Zusammenlegung Kassakurs und Kassazins
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kassakurs[Quelltext bearbeiten]

Für Aktien werden keine Kassakurse mehr errechnet. Seit dem 02.01.2001 gibt es auch keine Kassakurse mehr an den deutschen Wertpapierbörsen. (nicht signierter Beitrag von 78.49.49.230 (Diskussion | Beiträge) 22:14, 26. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Zusammenlegung Kassakurs und Kassazins[Quelltext bearbeiten]

Der Textteil zwischen den Strichen wurde von mir von Benutzer Diskussion:rtc hierher kopiert. --Marinebanker (Diskussion) 20:28, 12. Aug. 2013 (CEST)Beantworten


Hallo! Kannst Du die Änderung bei Kassakurs bitte rückgängig machen? Mit "fest vereinbarter Rückzahlung" kann ich hier nichts anfangen. Sowas gibt es weder bei einem Aktien-, noch einem Devisen- noch einem Rohwarenkassageschäft. Auch definieren diese Kurse keine Zinssätze (neuer zweiter Absatz).
Entsprechend müsstest Du auch Kassazins wieder herstellen. Mir ist der Hinetrgrund Deienr Änderung klar, aber erst einmal ist es herzlich egal, wie die Engländer ihre Themen strukturieren. Und insbesondere dürfen dadurch die deutschen Artikel nicht falsch oder irreführend werden :-) Danke unde Grüße --Marinebanker (Diskussion) 17:08, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

"Sowas gibt es weder bei einem Aktien-, noch einem Devisen- noch einem Rohwarenkassageschäft." Aber es gibt das bei Anleihengeschäften, und dabei definieren Kurse sehr wohl Zinssätze, in zweierlei Hinsicht: 1. Die Höhe des jährlichen Kupons für eine Anleihe, die zum gewünschten Rückzahlungstermin genau den Betrag zurückzahlt, den man nun anlegt (Parizins), 2. der Zinssatz, mit dem ich den Rückzahlungsbetrag einer Nullkuponanleihe abzinsen muss, die zum gewünschten Rückzahlungstermin ausläuft, um den aktuellen Kurs zu erhalten (Spotzins) --rtc (Diskussion) 19:20, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Nein, auch nicht bei einem Anleihekauf: Was Du beschreibst, ist der internen Zinsfuß, also gerade die Rendite. Das ist aber nicht das, was man allgemein als Kassazins bezeichnet.
Unabhängig von diesen Feinheiten (Rendite etc.) schreibst Du über das Ausrechnen des Kassazinses, als sei es der generelle Fall. Die "fest vereinbarte Rückzahlung" gibt es auch nicht generell (und auch bei Anleihen ist die Ausdrucksweise irreführend, weil i. A. Käufer und Verkäufer nicht die Rückzahlung vereinbaren, sondern der Emittent diese bei Emission versprochen hat).--Marinebanker (Diskussion) 23:05, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Nein. Als Rendite bezeichnet man in der Regel den Parizins, nicht den Spotzins. (in der Regel. Der Begriff Rendite ist so allgemein, dass er vieles bedeuten kann, auch der Spotzins kann damit gemeint sein.) Das versuchte ich Dir zu erklären. "bei Anleihen ist die Ausdrucksweise irreführend" Der Artikel erwähnt aber Anleihen nicht. Es gilt ganz allgemein für ein beliebiges Kreditgeschäft. Typisch ist doch, dass jemand Kredit für eine Summe anfragt und jemand Kredit für diese Summe anbietet, und dafür dann eine feste Rückzahlung irgendwann in der Zukunft vereinbart wird. Die Nullkuponanleihe ist lediglich die Verbriefung dieses Konzepts. Was ich sagte, ist richtig und was im Artikel steht ist auch richtig; ich habe inzwischen auch eine Quelle angegeben. Ob Nullkuponanleihe oder Kreditvertrag, das Ausrechnen des Kassazinses ist in beiden Fällen gleich: Aus dem Betrag, den ich pro rückzuzahlender Währungseinheit jetzt bekomme (bzw. aus umgekehrter Sicht: anlegen muss) und der Zeitdauer errechnet man den Spotzins. --rtc (Diskussion) 23:12, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Da hatten wir jetzt einen BK. Ich lese, was Du ben noch geschriben hast morgen in Rihe. Gute Nacht --Marinebanker (Diskussion) 23:39, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Der Artikel sagt im Moment, dass man aus Kurs der Anlage und und Rückzahlungsbetrag einen Zins ausrechnen kann. Das ist unvollständig, da man auch noch die Kuponzahlungen (und natürlich die Zeitpunkte der Zahlungen) braucht.
Rendite kann tatsächlich viel bedeuten; Der Zins, den man aus Anlage-, Rückzahlungsbetrag, Zinszahlungen und Zeitpunkten der Zahlungen eines Kreditgeschäft zurückrechnet wird auf alle Fälle als Rendite („yield“) bezeichnet“. Trotzdem steht in dem Artikel „Der Kassazins ist nicht zu verwechseln mit der Rendite“.
Von diesen speziellen Punkten abgesehen stolpere ich über die Darstellung. In bestimmten Fällen sind Kurs und Zins miteinander verknüpft, aber nicht generell. Für den von Dir genannten normalen Kredit (ob nun beispielsweise ein Konsumentenkredit oder ein Geldmarktgeschäft am Interbankenmarkt). gibt es keinen i. A. Kassakurs. Auch wenn bei einem Kredit ein Agio oder Disagio ausgehandelt wird spricht man nicht von einem von 100 abweichenden „Kassakurs“ (auch wenn der Auszahlungs- oder Anlagebetrag natürlich im Prinzip dasselbe wie ein Kurs ist). Dito würde ich die am Markt quotierten Sätze für Zinsswaps (die übrigen Par-Renditen sind) als Kassazinsen bezeichnen, es gibt aber keinen Kassakurs für einen Zinsswap. Anleihen sind soweit ich das sehe der einzige Fall, in denen generell ein Kurs und ein Zins vorliegt und auch so bezeichnet wird. Für mich liest sich der Text jetzt so, als sei es ein allgemeiner Fall, das Kassakurse und Kasszinsen sich allgemein auseinander ergeben. --Marinebanker (Diskussion) 10:15, 20. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
"da man auch noch die Kuponzahlungen (und natürlich die Zeitpunkte der Zahlungen) braucht" Von Wertpapiere, geschweige denn Anleihen oder Kupons, ist im Artikel aber nicht die Rede. Eine Anleihe mit Kupons kann immer in einzelne Zahlungsvereinbarungen zerlegt werden, und jede davon hat einen anderen Rückzahlungstermin, somit eine andere Laufzeit und folglich auch ggfs. einen anderen Kassazins. Warum der Satz "Der Kassazins ist nicht zu verwechseln mit der Rendite" kann ich Dir nicht erklären -- m.E. kann natürlich mit Rendite auch der Kassazins gemeint sein. Im Rest Deines Beitrags diskutierst Du nur über Begriffe. Die Abzinsung mit dem Kassazins ergibt den Kassakurs; dieses Konzept macht Sinn unabhängig davon, um was es sich handelt, solange nur eine feste Rückzahlung vereinbart ist. In welchen Einzelfällen der Sprachgebrauch jetzt bevorzugt das eine oder das andere verwendet, darüber müssen wir uns keine Gedanken machen; es kommt nur auf den Zusammenhang an, und der ist zweifelsfrei gegeben. --rtc (Diskussion) 10:28, 20. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe auch weder von Anleihen oder anderen Wertpapieren gesprochen. Mein Punkt war, dass der Satz "Bei fester vereinbarter Rückzahlung ergibt sich aus dem Kassakurs der Anlage und dem Rückzahlungsbetrag der Kassazins" zumindest ungenau ist. Das wäre aber leicht korrigierbar. Wenn Du aber der Ansicht bist, dass die Aussage genau zutreffend ist, klär mich bitte auf, wie ich aus Kenntnis eines Anlagebetrags x und einer Rückzahlung y einen Zins ausrechnen soll.
Allgemein diskutiere ich natürlich auch über Begriffe, da ein Artikel die korrekten Begriffslichkeiten verwenden muss. Dass ein Kassakurs und ein durch Abzinsung errechneter Barwert konzeptionell ähnlich sind ist mir klar. Trotzdem kann der Artikel nur das als Kassakurs bezeichnen, was auch allgemein so bezeichnet wird.
Wie dem auch sei, mir ist jetzt denke ich klar, auf was es Dir ankommt. Ich werde mich an dem Text versuchen, so dass die Begrifflichkeiten wie üblich verwendet werden und die Dir wichtigen Zusammenhänge drin stehen bleiben. Ich finde die Zusammenlegung immer noch unglücklich, aber sei es drum.
Außerdem werde ich, so Du nichts dagegen hast, die Diskussion auf die Artikeldisk kopieren (wo ich sie ohnehin hätte beginnen sollen). --Marinebanker (Diskussion) 21:43, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten