Diskussion:Kennkarte

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Hallo, das Thema Fingerabdrücke ist meiner Meinung nach etwas missverständlich beschrieben (Zitat: Kennkarten für Juden waren zusätzlich mit einem großen Buchstaben J und einem Fingerabdruck versehen.). Auch bei Nichtjuden wurde (tw.?) ein Fingerabdruck eingetragen; der abgebildete Ausweis enthält auch die Fingerabdrücke, aber keinen Hinweis auf die Religion. Da ich nicht mit den genauen Regeln für die Fingerabdrücke vertraut bin, habe ich allerdings im Artikel nichts geändert - vielleicht ist hier ja jemand besser auf dem Gebiet bewandert?--Gulielmus 12:57, 28. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Deine Vermutung scheint richtig zu sein: Verordnung über Kennkarten --188.155.23.48 16:25, 13. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mir mal erlaubt folgende Worte zu streichen: "und einem Fingerabdruck" da sie irreführend sind, wie aus dem Link zur Verordnung über Kennkarten ist zu erfahren, das jeder einen Fingerabdruck abgeben mußte. Vielleicht schaffe ich es mal die einzeln Merkmal auf zu listen --Galotta 00:15, 24. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es ist definitiv wichtig das die Kennkarten mit Fingerabdrücken ausgestattet waren, auch falls derzeit Unklarheit darüber bestehen sollte ob die Fingerabdrücke nur für Juden oder für alle Kennkartenpflichtigen verpflichtend waren. (nicht signierter Beitrag von 212.227.35.85 (Diskussion) 14:41, 24. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]
Die Fingerabdrücke galten nicht nur für Juden sondern für alle Kennkartenpflichtigen. Als ich noch Kind war lag bei uns auf dem Boden noch die Kennkarte meines Opas, leider wurde durch meine Eltern alles was mit dieser Zeit zu tun hatte in den Müll geworfen.--Volehfo (Diskussion) 12:36, 2. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Vor mir liegt eine Kennkarte einer Frau. Sie wurde am 10. Mai 1940 ausgestellt, mit Gültigkeit bis zum 10. Mai 1948. In dem linken unteren Feld, in dem sonst meist gar nichts oder nur eine Bestätigung bezahlter Gebühren steht, findet sich (mit Stempel der Stadtverwaltung) der Eintrag:

"Bestätigt, ..., den 28. April 1945 Der Bürgermeister"

Wozu diente ein solcher Eintrag? Ich habe ihn sonst nirgendwo gesehen. Das Datum ist unmittelbar vor Kriegsende. Ob das mit dem Eintrag in Zusammenhang steht? Kann es sein, daß der Grund dafür eine Namensänderung war, die aufgrund von Eheschließung nach dem Datum der Ausstellung eingetreten war? Aber das Datum der Eheschließung lag im Jahr 1943!

Deutsche Inlandsausweise der Nachkriegszeit[Quelltext bearbeiten]

Zwischen der mit einem Aufkleber versehenen Kennkarte der NS-Zeit und dem Personalausweis der Bundesrepublik gab es z.B. folgende Inlandsausweise:

  • Deutsche Kennkarte (US-Zone)
  • Behelfsmäßiger Personalausweis (SBZ)
  • Britische Zone Personal Ausweis
  • Behelfsmäßiger Personalausweis (Berlin)

Auf der Deutschen Kennkarte ( [Muster bei "buch-sokrates" https://sokrates-digital.de/php_skripte/detailseite.php?ID=DK+306401&PHPSESSID=ef7b3e299eb70d74d142d7fb9afaa1d4] ) fehlte ein Hinweis auf die US-Zone, allerdings machte dies die Seit 4 klar:

"Von der zuständigen Behörde einzutragen:
Amtliche Entscheidung auf Grund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946."

Der "Personal Ausweis" der britischen Zone ([Muster auf "deutsche-digitale-bibliothek" https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FRXNAQZZKSMGEZMYLK4WKO5LSUAZXZY3]) war nicht mit einem Foto versehen und diente bei Bedarf auch als Impfpass.--130.83.152.165 15:32, 13. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]