Diskussion:Kieler Vertrag (1867)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50 in Abschnitt 23. Februar 1867 ?
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23. Februar 1867 ?

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Bereits am 19. Januar 1867 war „mit Zustimmung beider Häuser des Landtags“ ein Gesetz ergangen, dessen §. 1. folgenden Wortlaut hat: „Die in dem Vertrage mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg vom 27. September 1866. übernommene Entschädigung von Einer Million Thaler ist aus den Staatseinnahmen des Jahres 1866. zu berichtigen.“ Der Vertrag datiert also schon von 1866, was auch Ludwig Hahn: „Zwei Jahre preussisch-deutscher Politik 1866–1867, Sammlung amtlicher Kundgebungen ...“, Berlin 1868, S. 384 ff (388) berichtet. Dieser Berliner Vertrag vom 27. September 1866 war also die Grundlage des Kieler Vertrags. Der Kieler Vertrag ist sozusagen das Ausführungsgesetz zur vorangegangenen Einigung vom 27. September 1866. Gehört das nicht eigentlich in den Artikel? --Hvs50 (Diskussion) 13:43, 1. Feb. 2022 (CET)Beantworten