Diskussion:Kinderbetreuungskosten

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Schlauchen ebt in Abschnitt Vorraussetzungen
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Ich habe im allerersten Abschnitt eine Änderung eingefügt, daß über Haushaltshilfe doch noch Kosten zusätzlich abgesetzt werden können: Behandelt der Abschnitt "Haushaltsnahe Beschäftigung" die Tatsache, daß im Rahmen von Alter, Krankheit, Behinderung zusätzliche Sonderausgaben abgesetzt werden können, oder ist das wieder ein anderes Thema? --Sigi 11:06, 17. Jun 2006 (CEST)

Vorraussetzungen[Quelltext bearbeiten]

Die Vorraussetzungen für den Abzug sind:

- für den wie Werbekosten-/wie Betriebsausgabenabzug nach §9c, dass beide Elternteile erwerbstätig sind und das das Kind unter 14 Jahre alt ist

- für den Sonderausgabenabzug nach §10(1)Nr. 8, weggefallen

- für den Sonderausgabenabzug nach §10(1)Nr. 5, weggefallen (nicht signierter Beitrag von 82.82.62.0 (Diskussion | Beiträge) 23:03, 20. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Erledigt. --Schlauchen ebt 18:08, 14. Nov. 2010 (CET)Beantworten