Diskussion:Kirchenpfleger

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 87.150.8.183 in Abschnitt Regional?
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entfernt[Quelltext bearbeiten]

"Es ist gut zu überlegen, ob dieses Amt angenommen werden kann, da viele Stunden Arbeit mit viel Verantwortung erbracht werden müssen, ohne Bezahlung und sonstige Gegenleistung."

entfernt, da nicht lexikonsrelevant (nicht signierter Beitrag von 212.121.137.120 (Diskussion | Beiträge) 12:05, 11. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Nicht nur nicht lexikonrelevant, sondern im Widerspruch zu WP:WWNI Punkt 9.
Und absurd: Erstens setzt es voraus, dass die Aufgabe ehrenamtlich geleistet wird, was laut Artikel nicht zwingend der Fall ist. Und selbst wenn: Es liegt in der Natur eines Ehrenamtes, dass man verantwortungsvolle Arbeit ohne Bezahlung macht. Das ist trivial. Wem das nicht passt, der darf halt kein Ehrenamt annehmen, egal welches. --87.150.8.183 18:06, 21. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Einleitung und Abschnitt Aufgaben[Quelltext bearbeiten]

Die konfessionelle und auch landeskirchliche Zusammenfassung in der Einleitung und im Abschnitt Aufgaben scheint mir gewagt. Beispielsweise ist der Kirchenpfleger in der ELKB nicht zwangsläufig Mitglied der Kirchenverwaltung, die es in ihrer Aufgabenbeschränkung auf Verwaltungsangelegenheiten in der evangelischen Kirche nicht gibt. In der evangelischen Kirche unterstützt der Kirchenvorstand den Kirchenverwaltungsvorstand auch nicht, sondern er ist das leitende Gremium, in dem der Pfarrer lediglich stimmberechtigt ist (und das er nach außen vertritt). Von der Kirchenverwaltung beschlossene Maßnahmen werden nicht vom Kirchenpfleger vollzogen (müsste wohl zumindest finanzielle Maßnahmen heißen). In Personalangelegenheiten wird der Kirchenpfleger höchstens bei finanzieller Relevanz vom Vorstand gehört; zu seinen Pflichten gehören sie nicht.

Zu wenig mit den Aufgaben der unterschiedlichen Kirchenpfleger vertraut, kann ich keinen Ersatztext anbieten; Fachleuten empfehle ich Überarbeitung. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 13:04, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Kirchenpropst[Quelltext bearbeiten]

@Bartleby08: Gibt es Beispiele für die gleiche Bedeutung von Kirch(en)pfleger und Kirch(en)propst? Ein Propst wird mit Leitungsfunktion beschrieben, während ein Kirchenpfleger laut Artikel "die dafür Verantwortlichen bei der Verwaltung des Vermögens einer Kirchengemeinde bzw. Kirchenstiftung oft umfangreich [aber lediglich] unterstützt"; er selbst hat aber meiner Kenntnis nach keine Entscheidungsbefugnis. Danke im Voraus, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:00, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Hallo A. Rapp, ich stütze mich hier auf Franz Grass: Pfarrei und Gemeinde im Spiegel der Weistümer Tirols. Innsbruck: Tyrolia 1950, S. 122-131, der den Kirch(en)propst als tirolisch-österreichische Funktionsbezeichnung (analog zum Pfleger in eher mittel- und norddeutschen Kontexten) definiert. Auf jeden Fall handelte es sich um Laien, zumeist von der örtlichen Dorfgemeinschaft bzw. der kommunalen Verwaltung (im Falle von Städten) hierfür benannt. --Bartleby08 (Diskussion) 11:23, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Wieder was gelernt, danke. Ich überlege, ob man präziser schreiben sollte: "Kirchenpfleger (auch Kirchpfleger oder regional Kirchenpropst, Kirchpropst[EN])" mit Deiner Quelle als EN. Ich überlasse es Dir. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:46, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten
DAnke, AR, und hab's entsprechend eingefügt. Grüße --Bartleby08 (Diskussion) 14:16, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Regional?[Quelltext bearbeiten]

Einige der hier genannten Bezeichnungen scheinen nur regional (oder konfessionell?) üblich zu sein oder möglicherweise veraltet. Ich betrachte mich einigermaßen als kirchlichen Insider, aber den Begriff "Heiligenpfleger" z.B. habe ich noch nie gehört. Bei "Kirchenpfleger" würde ich an die Reinigungskraft denken. Auch "Gotteshausmeister" oder "Gotteshauspfleger" sind mir völlig unbekannt.
Da Beispiele ausschließlich aus dem süddeutschen Raum genannt werden, vermute ich, dass es sich um süddeutsche Bezeichnungen handelt. Dies wird allerdings im Artikel nur für den Begriff "Kirchpropst" bestätigt. Ein Glück, dass das wenigstens spezifiziert wird, denn unter einem Propst versteht man im Norden etwas völlig anderes. --87.150.8.183 18:06, 21. Nov. 2020 (CET)Beantworten