Diskussion:Kirchenwiedereintritt

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A02:810C:C2C0:161A:70A3:29E:82C3:F880 in Abschnitt Anspruch auf Wiedereintritt
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Die Abschnitte über die katholische Kirche und die orthodoxe Kirche sind zwar angelegt aber nicht gefüllt worden. Außerdem ist der Artikel Deutschlandlastig. -- Kju 22:56, 16. Aug 2005 (CEST)

Vielleicht kannst Du dich ja mal schlau machen. RK ist bereits gefüllt. --Adomnan 21:01, 4. Dez 2005 (CET)

Zusammenlegung mit Kircheneintritt ? --Flac | on 11:35, 11. Feb 2006 (CET)

Wäre ich dagegen. Zwar sagen die beiden Artikel ähnliches aus, aber inhaltlich sind sie schon unterschiedlich. Ein Kircheneintritt wird durch die Taufe vollzogen, ein Wiedereintritt ist eine formelle Sache. Daher sollte der Kircheneintritt überarbeitet werden, aber bitte nicht zusammenführen. --Silberchen ••• 19:26, 11. Feb 2006 (CET)
Im Grunde würde ich dir gerne zustimmen, aber das, was unter Kircheneintritt steht, entspricht eher dieser Seite. --Sasse 10:41, 24. Apr 2006 (CEST)

Ich finde die Einordnung als deutschlandlastig ziemlich unsachgemäß. Die katholische Kirche ist eine Weltkirche und das kirchliche Gesetzbuch gilt in allen Ländern gleichermaßen. Deshalb ist auch das Verfahren überall gleich. -- Matzmainz 11:42, 31.5.2006

Anspruch auf Wiedereintritt[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen Rechtsanspruch für Ausgetretene, wieder aufgenommen zu werden?

Aus ihrem Selbstverständnis heraus müssen die Kirchen Rücktrittswillige aufnehmen, da sie ja aus Kirchensicht ohnehin durch die Taufe Kirchenmitglieder geblieben sind. Die Taufe gilt aus Kirchensicht als unauslöschlich und hat damit ein Leben lang Bestand. Auf die Taufe, und allein auf diese, gründet sich aus Kirchensicht die Kirchenmitgliedschaft. --2A02:810C:C2C0:161A:70A3:29E:82C3:F880 18:16, 21. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Statusänderung nach Wiedereintritt[Quelltext bearbeiten]

Zumindest in der Römisch-Katholischen Kirche ist es so, dass man nach einem erfolgten Wiedereintritt nicht die vollen Rechte eines Kirchenmitgliedes wiedererlangt. Da der Kirchenaustritt im Taufbuch vermerkt wird, kann man z.B. in der Regel nicht mehr Priester oder Ordensangehöriger werden. Vielleicht sollte man diesen nicht unerheblichen Aspekt in den Artikel aufnehmen!--2A02:810C:C2C0:161A:CDC0:FCA1:40CF:C569 10:53, 21. Mär. 2022 (CET)Beantworten