Diskussion:Klein’s Backstube

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 91.39.162.73 in Abschnitt arbeitsbedingungen
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arbeitsbedingungen

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darf man die erwähnen? Stundenlohn ? Verhältniss arbeitsstunden zum lohn? urlaubsgeld? Krankengeld? Weihnachtsgeld? urlaubsanspruch? abruf zur arbeit auf anruf?--217.255.185.188 09:51, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Wenn es dafür Belege gibt, kann man schon einen Abschnitt "Kritik" einfügen.--91.39.162.73 09:58, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
belege? Das geht doch alles mündlich. Das gibt dir niemand schriftlich, auch die betroffenen nicht, schon gar nicht mit namensnennung. Da müsste sich mal die gewerkschaft einschalten..betriebsrat gibt es natürlich nicht. Anzeige -sofern strafrechtlich relevant- macht auch niemand, der weiterhin in brot und arbeit stehen will. DAS IST JA DIE MASCHE.--217.255.185.188 10:12, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zudem, unter KRITIK kann man das nicht einordnen. Andere "unternehmer" sehen das ggf. sogar als vorbildgebend und positiv an. Kommt also auf den sichtwinkel an. Nein......ohne wertung, einfach aufführen, soll sich jeder sein urteil selber machen.--217.255.185.188 10:16, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ohne Belege muss man wohl abwarten, bis jemand dort aufhört und dann auspackt... --91.39.162.73 10:17, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
und dann ab in den artikel damit! Ok...ich kann mich ja mal bei ehemaligen umhören. Aber wie soll den der nachweis aussehen?? Eidesstattliche erklärung? --217.255.185.188 10:26, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Vielleicht eine Webseite (von der Gewerkschaft), ein Zeitungsartikel, das Aktenzeichen eines Gerichtsurteils - sicher nicht so einfach. --91.39.162.73 10:31, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten