Diskussion:Kloster Dorstadt

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Radiergummischreiber in Abschnitt 1803 säkularisiertes Kloster .... immer noch als Rittergut bezeichnen?
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Steht das Gebäudeensemble nicht unter Denkmalschutz?

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Zumindest meine ich mich zu entsinnen, dass die Anlage am Tag des offenen Denkmals in den 1990ern besucht werden konnte.

--Ottomanisch 14:18, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten

1803 säkularisiertes Kloster .... immer noch als Rittergut bezeichnen?

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Ein säkularisiertes Kloster des 19. Jahrhundert würde ich nicht mehr als Rittergut bezeichnen. Mit einem Rittergut gingen Privilegien einher z.B. Landtagsfähigkeit, Steuerfreiheit Fischereirechte und/oder Jagdrechte. Die Grenze würde ich ins 16. Jahrhundert verlegen, danach wurden kaum noch solcher Güter gegründet.

mfG --Radiergummischreiber (Diskussion) 19:22, 29. Sep. 2013 (CEST)Beantworten