Diskussion:Kniehebelpresse

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 84.136.228.203
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Fällt die Kniehebelpresse unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Darin heißt es: „Maschine“ — eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind; (nicht signierter Beitrag von 195.145.142.18 (Diskussion | Beiträge) 11:12, 14. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Nun, die dargestellte Saftpresse sicher nicht. Jede Funktionseinheit, die nicht von direkter Muskelkraft angetrieben wird, gilt nach MRL als Maschine. Das "unmittelbar" zielt in Richtung Federaufzug oder jede Form der Energiespeicherung. Bei der unmittelbaren Krafteinwirkung eines Menschen wird von dessen Kontrollfunktion ausgegangen. Tritt eine Gefährdung auf, wird er die Krafteinwirkung unterbrechen und die Gefahr damit abwenden. Wird aber durch Muskelkraft Energie gespeichert, ist die Kontrollfunktion nicht mehr gegeben.

Das Thema Kniehebelpresse ist aber zeitgemäßer, als der Artikel vermuten lässt. Auch wenn der größere Teil mechanischer Pressen Exzentermaschinen sind, haben Kniehebelmaschinen einen erheblichen Anteil und sind als Marktsegment nicht wegzudenken. Da sehe ich noch Potential für diesen Artikel. Einfacher Kniehebel, modifizierter Kniehebel, Gelenkantrieb, Oberantriebspressen, Unterantriebspressen, Servokniehebelmaschinen ...

--84.136.228.203 22:29, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten