Diskussion:Kollator

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Dieser Artikel ist verworrener Unsinn. Ich will nur kurz zum eigentlichen Lemma etwas sagen: Der Kollator ist nicht der Inhaber einer Pfründe, also nicht der Bepfründete, sondern (strenggenommen) der, der das Besetzungsrecht hat, also ein kirchlicher Oberer, meist der zuständige Ortsbischof oder dessen Archidiakon. In der Literatur wird (nicht ganz zu unrecht) allerdings auch nicht selten als Kollator bezeichnet: der Inhaber des Patronatsrechts an einer kirchlichen Stelle, der das Recht hat, dem Kollator einen Kandidaten zu präsentieren (Präsentationsrecht) und der damit den letztlich entscheidenden Einfluss auf die Auswahl des Geistlichen hat. Die Kollatur im eigentlichen (strengen) Sinne wird dann auch als Investitur bezeichnet. Richtig dargestellt ist das im Artikel "Kollatur". Dieser Artikel hier gehört völlig neu geschrieben. Ich kann bei dieser Gelegenheit etwaige Studenten der mittelalterlichen Geschichte (oder jeden anderen) nur warnen, sich unkritisch auf wikipedia-Artikel zu verlassen. Die können gut, aber es gibt dafür keine Garantien. (nicht signierter Beitrag von 139.18.17.45 (Diskussion) 17:12, 14. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

"Dieser Artikel hier gehört völlig neu geschrieben." Jetzt sind schon 10 Monate vergangen. Wenn Sie meinen, der Artikel ist nicht richtig und Sie wissen wie es besser sein könnte, dann hätten Sie ihn doch schon längst verbessern können. Das ist doch der Sinn von Wikipedia. Aber Sie waren ja nur als IP hier. Gibt es andere Meinungen zu diesem Artikel? Wie ist es nun korrekt? --Webka 12:37, 14. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Keiner scheint sich zu erbarmen. Gut Ding will Weile haben, was sind schon elf Jahre: Ein Kollator ist der Inhaber einer Kollatur, s. auch Herders Conversations-Lexikon (1. Auflage, 1854–1857), Mittellateinisches Wörterbuch und Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. --Klaaschwotzer (Diskussion) 19:05, 27. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]