Diskussion:Kontrolleinheit Verkehrswege

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von JARU
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Hier ist etwas von Schenger Vertragsstaaten zu lesen...aber was hat der Zoll damit zu tun? Das Schenger Abkommen besagt, dass keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, ist also für die Bundespolizei interessant, aber dem Zoll, der ja mit den Grenzkontrollen in der Regel nichts zu tun hat, sondern viel mehr Warenkontrollen durchführt, sind die Schengen Grenzen doch egal. Der Zoll kontrolliert durchaus an Schengengrenzen, wenn es ein EU-Drittland ist (zB Island, Norwegen am Flughafen) ist. Deshalb würde ich "Schenger Vertragsstaaten" durch "Staaten der EU" ersetzen...was meinen die anderen?--217.95.214.209 12:42, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ganz einfach: Früher waren die Zollkontrollen auf die Grenzübergänge beschränkt. Durch Wegfall der Grenzen sind nun Zollkontrollen im 30 km Radius überall möglich und zulässig. --JARU Sprich Feedback? 20:13, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Mobile Kontroll Gruppen[Quelltext bearbeiten]

Diese wurden in

Kontrolleinheit Verkehrswege KEV

umbenannt.

Ansonsten neu


KEV: Kontrolleinheit Verkehrswege (ehm. MKG)

KEP: Kontrolleinheit Prävention Schwarzarbeit (ehm. Prävention der FKS)

KE gnR: Kontrolleinheit grenznaher Raum (ehm GAD)

KE See: Kontrolleinheit See (Wasserzoll)


siehe [1] oder auch [2]

Dass der Zoll diese Abkürzung nutzt ist hier zu lesen: [3]