Diskussion:Krankenabendmahl

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 87.150.10.180 in Abschnitt Karolingische Liturgiereform
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Karolingische Liturgiereform[Quelltext bearbeiten]

"Seit der karolingischen Liturgiereform war die Spendung des Herrenmahls an Kranke allein den Priestern vorbehalten."

Dieser Satz wäre zum einen belegbedürftig. Zumindest in dieser Quelle kann ich nichts davon finden.

Zum zweiten ist die Satzaussage unklar. War die Spendung des Herrenmahls an Gesunde nicht allein den Priestern vorbehalten? --87.150.10.180 15:27, 9. Aug. 2017 (CEST)Beantworten