Diskussion:Krankenhausfinanzierung

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Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft komplett staatlich finanziert[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiß, werden auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft komplett staatlich finanziert bzw. im Sinne der dualen Finanzierung durch Bund + Krankenkassensätze, ohne nennenswerte kirchliche Beteiligung über die Kirchensteuergelder oder sonstiges. Sollte man diesen Umstand nicht im Artikel erwähnen? --Usw. 13:05, 14. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Eine komplett staatliche Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten liegt nur dann vor, wenn das Krankenhaus kostendeckend arbeitet. Ist dies nicht der Fall, wird der Verlust vom Träger, der Kommune, der Kirche oder dem Privaten, getragen.--Karl 3 (Diskussion) 13:25, 3. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Krankenhausfinanzierung[Quelltext bearbeiten]

Hier wäre eine Ergänzung der Erläuterungen um den Bereich Finanzierung von Investitionen wünschenswert zumal hier eine Änderung der Investionsförderung vorgesehen ist! Kann jemand mit seinem Fachwissen helfen!? (nicht signierter Beitrag von 194.149.246.24 (Diskussion) 17:16, 12. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Reha-Kliniken[Quelltext bearbeiten]

"Krankenhäuser, die nicht im Krankenhausplan des Bundeslandes verzeichnet sind, z. B. Rehabilitationskliniken, werden nur über die Pflegesätze nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) finanziert, was eine (Monistische Krankenhausfinanzierung) bedeutet." Krankenhäuser, die nicht im Krankenhausplan sind, sind Vertragskrankenhäuser gem. § 109 SGB V. Reha-Kliniken sind keine Krankenhäuser; sie fallen unter §111 SGB V und unterliegen nicht der BPflV! Falls kein Widerspruch kommt, werde ich es bei Gelegenheit ändern. --Karl 3 (Diskussion) 15:10, 28. Sep. 2014 (CEST) Geändert!--Karl 3 (Diskussion) 10:15, 6. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Struktur und Inhalt des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die Definition nach SGB gehört in den Hauptartikel Krankenhaus - warum wird die hier "versteckt" ?? --Fmrauch (Diskussion) 12:49, 16. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht, weil der Hauptartikel "Krankenhaus" nicht deutschlandbezogen ist, der Artikel Krankenhausfinanzierung schon? Nur eine Überlegung...--Karl 3 (Diskussion) 16:21, 7. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Werkvertrag - Dienstvertrag[Quelltext bearbeiten]

Darüber, dass Krankenhäuser Dienstleistungsunternehmen sind, besteht sicherlich Einigkeit. Die Verknüpfung Dienstleistungsbetrieb - Dienstvertrag, Produktionsbetrieb - Werkvertrag ist allerdings nicht zwangsläufig. Auch im Krankenhausbetrieb können Werkverträge bestehen und im Produktionsbetrieb Dienstverträge. Ich schlage vor, die in Klammern stehenden Verlinkungen zu löschen. Andere Meinungen?--Karl 3 (Diskussion) 16:17, 7. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Kein Widerspruch, daher geändert!--Karl 3 (Diskussion) 23:43, 28. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Die Zuordnung der einzelnen Berufsgruppen zu den einzelnen Personalkostenarten ergibt sich aus der Anlage 4 der KHBV, den Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen. Gleiches gilt für die Sachkosten. Eine Darstellung im Artikel in Tabellenform ist daher m.E. entbehrlich.--Karl 3 (Diskussion) 12:16, 24. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]