Diskussion:Krankentagegeld

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Die Darstellung der Höhe des Krankentagegeldes ist juristisch teilweise falsch. Dies ist wichtig und sollte aufgearbeitet werden. Ich empfehle, in eine Suchmaschine wie google einmal die Worte "Krankentagegeld Nettoeinkommen" einzugeben.

Nach deutschem Recht darf sich niemand an einem eingetretenen Versicherungsfall bereichern. Das bedeutet, daß ich bei Vertragsschluß nur das vorliegende Nettoeinkommen versichern darf. Das kann sich aber, gerade bei Selbständigen, ändern. Das Kürzen des KTG auf das derzeitige Nettoeinkommen, darf frühestens zwei Monate nach Kenntnis des Versicherers erfolgen, in keinem Fall aber während der Krankheit.(Nachzulesen z.B. in ASS compact, Ausgabe Februar 2007 ) Für Juristen: Es handelt sich hier um eine Summenversicherung und nicht um eine Schadenversicherung. (u.a. BGH, NJW RR 2001, 1467 ff.) Der Umstand, daß sehr viele private Krankenversicherer, gerade auch einige große Unternehmen, das rechtswidrig anders handhaben, ändert nichts an der Rechtslage. Da nur wenige Versicherungskunden klagen, geht die mathematisch kaufmännische Kalkulation der großen Versicherungsunternehmen auf. Dies sollte nicht in Wikipedia durch eine unvollständige Information unterstützt werden.

Da ich mich selber in einer entsprechenden Auseinandersetzung befinde schreibe ich diese Zuschrift anonym und hoffe, daß aufgrund meines Hinweises jemand anders dieses Eintrag in Wikipedia bearbeitet bzw ergänzt. MfG

Den Prozess hat er vermutlich verloren... [1] --109.192.233.89 06:40, 26. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Beendigung des Anspruchs auf Krankentagegeld[Quelltext bearbeiten]

m.E. fehlt hier der Aspekt wann der Anspruch auf Krankentagegeld beendet ist. bzw. wird. ZZt. ist eine Einspruch beim Ombudsmann der priv. Krankenversicherer anhängig, bei dem es um genau diese Frage geht. In diesem Fall wurde dem Versicherungsnehmer ärztlicherseits angeraten eine Therapiemaßnahme "Wiedereingliederung" anzutreten, mit dem Ziel sich gesundheitlich schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Während dieser Zeit war der Versicherungsnehmer weiterhin krank geschrieben mit den entsprechenden finanziellen Folgen, gegen die sich der Versicherungsnehmer mit dem Krankentagegeld ja gerade versichert hatte. Die Versicherung vertritt die Auffassung, dass mit dem Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme keine 100% Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt, und somit der zu bestehende Anspruch auf Krankengeld damit beendet wird. Das Ziel des Versicherungsvertrages, sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern, ist irrelevant. Genauso irrelevant ist es, dass damit diese Therapiemaßnahme, so sinnvoll sie auch sein mag, wenn das den Versicherungsnehmern zu dem Zeitpunkt bekannt ist, aus finanziellen Gründen wohl nicht mehr akzeptiert werden kann. Auch ist es irrelevant, dass sich die privaten Versicherungsunternehmen mit diesem juristischen Schachzug Einfluss auf Therapiemaßnahmen verschaffen.

Ich bin der Aufassung, dass die Beendigungsgründe u.a. "Aufnahme von bestimmten Therapien" Teil dieses Arikel sein sollten.

-harwp- (15:07, 19. Okt. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Der Anspruch auf Krankentagegeld endet 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung. Siehe auch hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html#ue6 Ich denke, das wird sowohl für Arbeitnehmer als auch für Freiberufler/Selbständige gelten, habe dazu aber keine differenzierteren Angaben gefunden. Wie es um die Aufnahme von Therapien und Wiedereingliederungsmaßnahmen bestellt ist, wird wohl jede Versicherung individuell in ihren Bedingungen regeln. --Jreinhardt83 (Diskussion) 14:21, 27. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]