Diskussion:Kreis Rappoltsweiler

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 92.230.245.29 in Abschnitt Rappoltsweiler Besitz des Herzogs von Zweibrücken
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Rappoltsweiler Besitz des Herzogs von Zweibrücken[Quelltext bearbeiten]

Die Beiträge "Rappoltsweiler" und "Ribeauville" erwähnen nicht, dass R. zwar unter der Hoheit (Oberhoheit) Frankreichs bzw. des französischen Königs stand, aber Besitz der wittelsbachischen Herzöge von Zweibrücken (ab 1775 Karl Augusts II. von Zweibrücken, ab 1795 dessen Bruders Maximilian Joseph) war. Karl August hatte die Grafschaft R. 1777 seinem jüngeren Bruder Max Joseph überlassen. Verwaltung und Amtssprache(auch die Sprache der Bevolkerung) waren - wie auch im übrigen Elsaß - deutsch. Dass Max Joseph, der französischer Offizier (Kommandeur des Regiments Royal Alsace) war. später Kurfürst von Pfalz-Bayern und durch den Einfluss Napoleons König von Bayern wurde, wäre im Abschnitt "Geschichte" evtl.erwähnenswert (Einzelheiten bei Adalbert Prinz von Bayern: "Max I. Joseph von Bayern - Pfalzgraf, Kurfürst und König", F. Bruckmann, München 1957, S. 98, 104 ff.) Vermutlich waren auch andere elsässische Orte/Bezirke Besitztüm deutscher Herrscher. Franz Eichenseher - --- (nicht signierter Beitrag von 92.230.245.29 (Diskussion) 19:56, 21. Nov. 2014 (CET))Beantworten