Diskussion:Kreisreformen in Deutschland nach 1990/Archiv/1

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Auflösungen vs. Neubildungen

Sollten wir nicht Teile des Artikels entfernen um solche Dopplungen zu vermeiden:

Auflösung des Landkreises XY und Eingliederung in den Landkreis AB/Auflösung des Landkreises ZQ und Eingliederung in den Landkreis AB/Auflösung des Landkreises CD auf Aufteilung auf die Landkreise AB und EF

vs.

Neubildung des Landkreises AB aus dem Landkreis XY, dem Landkreis ZQ und Teilen des Landkreises CD

? --Verwaltungsgliederung 13:52, 24. Jun. 2009 (CEST)

PS: Ich würde mich bereit erklären. Stattdessen könnte man lieber schreiben, welche Teile des Landkreises CD nun zum Landkreis AB und welche zum Landkreis EF kamen. Das war ein Bsp. mit Buchstaben statt Landkreisnamen --Verwaltungsgliederung 13:54, 24. Jun. 2009 (CEST)
Nun ja, da stehen ja folgende Möglichkeiten:
Auflösung des Landkreises XY und Aufteilung auf die Landkreise AB und CD.
Eingliederung des Landkreises XY in den Landkreis AB.
Neubildung des Landkreises AB aus den Landkreisen QR, ST und aus Gemeinden des Landkreises UV.
Vergrößerung des Landkreises AB um den Landkreis QR und Teile des Landkreises ST.
Die teilweise mögliche Doppelung halte ich für sinnvoll; denn wenn ein Landkreis aufgelöst wird, dessen Gebiete nur bei der Neubildung oder Vergrößerung eines anderen Landkreises zu finden sind, finden viele sie eben nicht.
Umgekehrt: Wenn die Neubildung oder Vergrößerung eines Landkreises indirekt über die aufgelösten Landkreise zu ermitteln sind, finden viele diese auch nicht.
Die Auflistung, welche Kreisteile zu welchem Kreis kamen, sprengen jeden Artikel. Bereits die Aufführung von Gebietsänderungen bis zur Gemeindeebene haben zur Teilung des Ursprungsartikels geführt. (Vorher umfasste der Artikel nur Veränderungen mit mindestens 1000/1500 Ew. oder von vier/fünf Gemeinden. Da kam man mit einem Nachkriegsartikel aus.) Für diesen noch nicht so großen Artikel mit nicht so vielen differenzierten Änderungen mag das ja eventuell noch gehen, für die anderen Kreisreformartikel allerdings n. m. M. nicht. -- Harry8 14:12, 24. Jun. 2009 (CEST)
1. Folgende Variante könnte man Zusammenführung nennen:
Auflösung der Landkreise XY und ZQ; zusammen mit Gemeinden des Landkreises CD Neubildung des Landkreises AB

Hier hätte man dann zwar eine Dopplung bei Landkreisen, die auf zwei neue Landkreise aufgeteilt wurden, hätte sie aber nicht mehr bei den Landkreis, die ganz in einem neuen Landkreis aufgingen.

2. Für welche anderen Kreisreformartikel? Wenn das für diesen Artikel geht, dann geht das sicher auch für die Artikel z. B. Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007 und Kreisreform Sachsen 2008. --Verwaltungsgliederung 16:37, 24. Jun. 2009 (CEST) PS: Echt ein toller Artikel! Ein Dankeschön als Aufwandsentschädigung, schließlich hast du den Artikel (immerhin 34 Seiten). Trotzdem könnte man die Kreisreformen nochmal nach Bundesländern aufgliedern. Wäre das in Ordnung? --Verwaltungsgliederung 17:05, 24. Jun. 2009 (CEST)

Ich bin dafür, diesen Artikel so zu belassen, wie er ist, habe aber nichts dagegen, wenn andere Artikel hinzukommen:
Kreisreform Brandenburg 1993
Kreisreform Mecklenburg-Vorpommern 1994
Kreisreform Sachsen-Anhalt 1994
Kreisreform Thüringen 1994
In diesen Artikeln könnten die Reformen detaillierter beschrieben werden (bis zur Gemeindeebene) und ggf. Hinweise auf die Gesetzestexte eingefügt werden. Sie wären eine gute Ergänzung zu den bisher vorhandenen Artikeln. -- Harry8 19:56, 25. Jun. 2009 (CEST)

Artikelübersicht

Zur besseren Übersicht folgt hier eine Liste der bestehenden und möglichen neuen Artikel:

Kreisreform Brandenburg 1993
Kreisreform Mecklenburg-Vorpommern 1994
Kreisreform Mecklenburg-Vorpommern 2011
Kreisreform Sachsen 1994/1996
Kreisreform Sachsen 2008
Kreisreform Sachsen-Anhalt 1994
Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007
Kreisreform Thüringen 1994

-- Harry8 20:00, 25. Jun. 2009 (CEST)

Wäre das nicht dann wieder eine Dopplung und interessieren sich die meisten nicht sowieso nur für Veränderungen in ihrer Region? --Verwaltungsgliederung 21:25, 25. Jun. 2009 (CEST)
Das wäre keine exakte Dopplung. Diejenigen, die sich nur für ihre Region interessieren, schauen nur im Artikel Kreisreform Brandenburg 1993 nach. Diejenigen, die einen Gesamtüberblick haben möchten, schauen in diesem Artikel nach. Wenn sie dann spezielles Wissen benötigen, ist es gut, wenn es den Artikel Kreisreform Brandenburg 1993, am besten mit dem Hinweis auf die Gesetzestexte, gibt. -- Harry8 21:35, 25. Jun. 2009 (CEST)
Nochmal zur Vermeidung von Missverständnissen: Du musst Veränderungen auf der Gemeindeebene von solchen auf der Kreisebene unterscheiden. Wenn bei Kreisreformen Gemeinden erwähnt werden müssen, dann nur weil der Landkreis nicht vollständig in einem anderen/neuen Landkreis aufgegangen ist. Das hat nichts mit Fusionen/Neubildungen von Gemeindeverbänden bzw. Gemeinden und Eingemeindungen zu tun. --Verwaltungsgliederung 11:51, 27. Jun. 2009 (CEST)

"Vergrößerung des Landkreises Klötze um eine Gemeinde des Landkreises Haldensleben" - diese eine Gemeinde könnte man nun wirklich erwähnen. Welche Quellen hast du verwendet? --Verwaltungsgliederung 12:01, 27. Jun. 2009 (CEST)

Das war Lockstedt bei Oebisfelde, aber - um Missverständnisse zu beseitigen - ich meinte nur Gemeinden, die den Kreis wechseln. Ich denke, eine genauere Auflistung gehört in die von mir oben erwähnten speziellen Artikel, von denen es manche noch nicht gibt. -- Harry8 15:06, 27. Jun. 2009 (CEST)

Literatur

Literaturangabe für die neuen Länder bis zu deren erster Kreisreform:

Statistisches Bundesamt: Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern, Verlag Metzler-Poeschel, Stuttgart, 1995, ISBN 3-8246-0321-7

-- Harry8 15:11, 27. Jun. 2009 (CEST)

Wo ist das Buch erhältlich? --Verwaltungsgliederung 11:07, 29. Jun. 2009 (CEST)
Ich habe es im Februar 2000 bei Statistischen Bundesamt bestellt und erhalten. Ob es jetzt noch zu bekommen ist, weiß ich nicht. -- Harry8 11:34, 29. Jun. 2009 (CEST)
Eine weitere Quelle: [1], dort unten Gebietsänderungslisten anklicken. -- Harry8 11:37, 29. Jun. 2009 (CEST)
Unter welcher Adresse hast du es denn bestellt? --Verwaltungsgliederung 20:52, 29. Jun. 2009 (CEST)
Ich hab's damals telefonisch bestellt. -- Harry8 21:16, 29. Jun. 2009 (CEST)
Unter welcher Telefonnummer? --Verwaltungsgliederung 10:19, 30. Jun. 2009 (CEST)
Musst du selbst nachschauen. Die hab' ich nicht mehr. Aber es gibt ja die Auskunft. -- Harry8 10:24, 30. Jun. 2009 (CEST)

Kommunalverbände besonderer Art

Die Kommunalverbände besonderer Art werden von den StLÄ und dem StBA als Landkreise gesehen. Diese Gebiete gehören auch dem deutschen Landkreistag an. Es gibt in Deutschland keine Gebiete, die weder kreisfreie Städte, noch Landkreise sind. Der Ausdruck Kommunalverband besonderer Art ist ein hilfsweiser Ausdruck, der nmW nicht offiziell gebraucht wird.

Vor einem erneuten Revert bitte hier diskutieren! Harry8 17:53, 8. Jan. 2010 (CET)

Ein Kommunalverband besonderer Art ist kein Landkreis, sondern ein Zusammenschluss aus einer kreisfreien Stadt mit dem sie umgebenen Landkreis zu einem Regionalkreis, also ein völlig anderes Gebilde. Dass es sich um keinen Landkreis handelt, merkt man schon allein daran, dass man nicht von einem Landkreis, sondern von einer Region spricht, dass es keinen Landrat, sondern einen Regionspräsidenten etc. gibt. Die Bildung der Region Hannover ist z. B ein ganz anderer verwaltungstechnischer Akt als z. B. die Eingemeindung der Städte Hildesheim oder Göttingen in ihre Landkreise. Die kreisfreie Stadt bleibt danach nämlich kreisfrei, weil sie nämlich keinem Landkreis, sondern dem Kommunalverband angehört. Zudem hat der Kommunalverband besonderer Art i. d. R. deutlich größere Einwohnerzahlen als ein Landkreis, das merkt man insbesondere bei der Region Hannover. --131.220.136.195 14:37, 11. Jan. 2010 (CET)
Die Eingliederung Hannovers in die gleichnamige Region ist ja gerade mit der Eingliederung Göttingens in den gleichnamigen Landkreis zu vergleichen. Auch Göttingen hat wie Hannover quasi besondere Rechte. Aber kreisfrei sind beide nicht. Das Land Niedersachsen zählt in seinen Publikationen offiziell acht kreisfreie Städte, Hannover gehört nicht dazu, wohl aber Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg. Auch Saarbrücken in dem gleichnamigen Regionalverband ist nicht kreisfrei. Hingegen wird Aachen immer noch als kreisfrei bezeichnet. Das hat bei der Kommunalwahl 2009 zu skurrilen Ergebnislisten geführt; denn Aachen zählt zwar beim Ergebnis der kreisfreien Städte mit, nicht aber beim Ergebnis der Landkreise + kreisfreien Städte.
Die Region Hannover, die Städteregion Aachen und der Regionalverband Saarbrücken sind Mitglieder des Niedersächsischen, Nordrhein-Westfälischen bzw. Saarländischen Landkreistags. Man hat diese neuen Namen gewählt, weil die in die neuen Körperschaften eingegliederten Städte doch recht groß sind und Sonderrechte behalten haben. Diese Städte haben auch keine besonderen Bezeichnungen in ihren Ländern. So ist Aachen keine Große kreisangehörige Stadt. Hannover und auch Göttingen sind keine Großen selbständigen Städte, Hildesheim aber doch. Auch Saarbrücken führt keine besondere Bezeichnung.
Die jeweiligen Gesetze geben genauer Aufschluss über die Aufgaben dieser Städte. Siehe z. B. Aachen-Gesetz und den § 4 im Original-Gesetzestext, der die Einschränkungen der Stadt Aachen hinsichtlich ihrer Kreisfreiheit beschreibt! Harry8 16:03, 11. Jan. 2010 (CET)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 05:54, 1. Feb. 2011 (CET)

erledigtErledigt Harry8 15:39, 5. Feb. 2011 (CET)

Lemma

Das "Bundesrepublik" können wir weglassen, da es nach 1990 nur noch einen deutschen Staat gab. --91.34.76.151 15:11, 31. Mai 2011 (CEST)

quellen?!

habe ich es über sehen oder ist hier tatsächlich keine einzige angabe verquellt? nicht, dass das ganze einen unseriösen eindruck macht aber jemand hat sich ja offenbar die arbeit gemacht alles zusammen zu suchen und da sollte doch angegeben sein wo der- oder diejenige fündig geworden ist. (nicht signierter Beitrag von 129.217.129.132 (Diskussion) 12:45, 17. Sep. 2012 (CEST))

Hab ich eingefügt. MfG Harry8 16:26, 17. Sep. 2012 (CEST)
nicer typ! danke (nicht signierter Beitrag von 129.217.129.132 (Diskussion) 21:37, 17. Sep. 2012 (CEST))

Bayern Landkreis Amberg-Sulzbach/Nürnberger Land

Die Tropfsteinhöhle Maximiliansgrotte und das zugehörige Wohn-und Gasthaus befanden sich bis 2002 auf gemeindefreien Gebiet im Landkreis Amberg-Sulzbach. Nachdem die Bewohner, für die es problematisch war auf gemeindefreien Gebiet zu wohnen einen Antrag auf Eingemeindung in die angrenzende Stadt Auerbach im Landkreis Amberg-Sulzbach gestellt hatten wurden sie zum 01.01.2003 der Gemeinde Neuhaus an der Pegnitz eingemeindet die im Landkreis Nürnberger Land liegt. Somit gab der Landkreis Amberg-Sulzbach zum 01.01.2003 das gemeindefreie Gebiet Maximiliansgrotte an den Landkreis Nürnberger Land ab. Danke Daniel (nicht signierter Beitrag von 91.45.225.2 (Diskussion) 12:10, 21. Okt. 2013 (CEST))

In dem Nachweis des Statistischen Bundesamtes steht das leider nicht. Hier (Zeile 808) steht in der Excel-Datei, dass von sechs gemeindefreien Gebieten drei übrig blieben. Aber zu einem Kreiswechsel oder zu einer Eingemeindung habe ich dort nichts gefunden. MfG Harry8 12:43, 21. Okt. 2013 (CEST)

14. April 1994

Laut dieser Liste wechselten am 14. April 1994 einige Gemeinden vom Landkreis Klötze in den Landkreis Haldensleben umgegliedert. Mein Verdacht ging auf die Gegend um Oebisfelde, die aber laut Landesgesetz erst zum 1. Juli 1994 in den Ohrekreis wechselte (so wie es in der Liste weiter unten auch steht). Ich habe bei Destatis gelesen, dass am Stichtag 14. April 1994 einige Gemeinden in die Stadt Oebisfelde eingegliedert worden sind. Kreisreformen sind dort aber leider nicht erfasst. Ich bitte um Überprüfung und Aufklärung!--87.165.113.152 13:22, 9. Aug. 2014 (CEST)

Ui, ich bin manchmal auch blind! Es war umgekehrt, also von Haldensleben nach Klötze! Und ich habe mittlerweile auch raus, dass es vermutlich nur eine Gemeinde war, die vor der Kreisreform in diese Richtung ging, um den Kreis danach wieder zu verlasssen: Lockstedt bei Oebisfelde, das nach Oebisfelde eingemeindet wurde. In dieser Liste stehen die Eingemeindungen im Kreis Klötze zum 14. April 1994. Lockstedt ist dabei der einzige Kreiswechsel (erkennbar am Gemeindeschlüssel), auch hier ist es zu lesen. Ich habe es daher schon in die Liste eingebaut...--87.165.113.152 13:48, 9. Aug. 2014 (CEST)
In der Historischen Liste aller Kreise der Bundesrepublik Deutschland H–O war der Wechsel verzeichnet. Warum er hier vergessen wurde, weiß ich nicht.
Herzlichen Dank für deine Aufmerksamkeit! MfG Harry8 19:21, 9. Aug. 2014 (CEST)

Markersdorf bei Burgstädt

Nach welcher Datengrundlage wechselte Markersdorf bei Burgstädt am 1. März 1994 durch Eingemeindung vom Landkreis Rochlitz zum Landkreis Chemnitz? -- 32X 03:22, 1. Jan. 2017 (CET)
Markersdorf bei Burgstädt wurde am 1. März 1994 nach Claußnitz eingemeindet. Claußnitz wurde bereits am 4. Dezember 1952 vom Kreis Rochlitz in den Kreis Chemnitz umgegliedert. Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern. Metzler-Poeschel, Stuttgart 1995, ISBN 3-8246-0321-7, S. 241 f.
MfG Harry8 10:04, 1. Jan. 2017 (CET)
Das Regionalregister des statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen ist der Meinung, dass die Gemeinde Markersdorf 1990 zum Landkreis Chemnitz gehörte und das Historische Ortsverzeichnis von Sachsen ist der Meinung, dass auch Markersdorf am 4. Dezember 1952 vom Kreis Rochlitz zum Kreis Chemnitz-Land kam. Wer bildet die Wirklichkeit besser ab? -- 32X 11:46, 1. Jan. 2017 (CET)
Das Gemeindeverzeichnis 1992. In dem steht nämlich, dass Markersdorf zum Landkreis Chemnitz gehörte.
Es ist nicht der erste oder einzige Fehler in einem amtlichen Verzeichnis. Auch die sind nicht sakrosankt.
Danke für das Aufdecken des Fehlers! MfG Harry8 13:23, 1. Jan. 2017 (CET)