Diskussion:Krieger-Ehrenzeichen in Eisen

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Henrich~dewiki in Abschnitt Verleihungsbedingungen
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Benennung und Stiftungsdatum[Quelltext bearbeiten]

Hallo, das großherzoglich hessische Kriegerehrenzeichen wurde damals offiziell in einem Wort (ohne Bindestrich) geschrieben (siehe z. B. Verleihungsurkunde), desweiteren wurde es nicht am 3. März sondern am 13. März 1917 gestiftet (siehe z. B. Armeeverordnungsblatt Nr.14). Gruß --Henrich~dewiki (Diskussion) 17:18, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Verleihungsbedingungen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, stimmt die Angaben im Artikeltext so alle wirklich: "... Die Empfänger sollten zuvor das Eiserne Kreuz und die Hessische Tapferkeitsmedaille empfangen haben und an der Front verwundet worden sein. .." !? In der original Verordnung lese ich nichts zum pr. Eisernen-Kreuz oder zur hess. Tapferkeitsmedaille als Vorbedingung. Siehe auch: Armee-Verordnungsblatt Nr.16 - Blatt 157: ... c) Es kann nach Vorschlag auf dem Dienstweg verliehen werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass nachstehende vier Vorbedingungen alle erfüllt sind: 1. Besitz der hessischen Staatsangehörigkeit mindestens seit 1. August 1914; 2. mehr als 2jährige Zugehörigkeit zu Verbänden, deren Tätigkeit, abgesehen von zeitweiligem Aufenthalt in Ruhe- oder Reservestellung, sich dauernd im wirksamen Bereich des feindlichen Feuers abspielt. In die 2 Jahre vom Tag des Ausrücken ab ist die Zeit des Aufenthalts in Lazaretten und in der Heimat nicht einzurechnen, welche 2 Monate übersteigt; 3. ein- oder mehrmalige Verwundung; 4. Tapferkeit und gute Führung. ...". Weiss jemand dazu noch etwas genaueres? Gruß --Henrich~dewiki (Diskussion) 11:52, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Nachtrag zum EK: ... steht ja im Verordnungsblatt Nr. 16 (vom 24. März 1917) bei Nr. 156: Allgemeine Bestimmungen ...: Die genannten Kriegsauszeichnungen können verliehen werden, wenn die Vorgeschlagenen sich einer Auszeichnung würdig gezeigt haben, unter der Voraussetzung, daß sie hessische Staatsangehörige sind oder in hessischen Verbänden stehen oder früher längere Zeit gestanden haben. Der Besitz des Eisernen Kreuzes ist nicht Vorbedingung; nach dem Erwerb des Eisernen Kreuzes oder anderer Kriegsauszeichnungen müssen aber erst erneute Verdienste hinzugetreten sein, ausgenommen im Falle schwerer Verwundung. Also war das Eiserne Kreuz keine Voraussetzung zum Kriegerehrenzeichen. Gruß --Henrich~dewiki 15:58, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten