Diskussion:Kurt Weber (Musiker)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von FordPrefect42 in Abschnitt Altersbestimmung
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Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Es gab einen gleichnamigen Richter am Volksgerichtshof. --Widerborst 07:27, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Durch Verschiebung des Artikels erledigt, vgl. BKS Kurt Weber. --FordPrefect42 16:47, 26. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Altersbestimmung[Quelltext bearbeiten]

@Schilderwaldmeister: Die Teilnahmebedingungen für den ARD-Musikwettbewerb 2018 geben folgende Altersgrenzen an:

  • für Gesang der Jahrgänge 1986 bis 1998 [= Alter zwischen 19 und 32 (!) Jahren]
  • für Viola und Trompete 1989 bis 2001 [= Alter zwischen 16 und 29 (!) Jahren]
  • Klaviertrio: Gesamtalter 90 Jahre und kein Ensemblemitglied jünger als 17 oder älter als 35 (!) Jahre.

Die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs 2012 (des bislang letzten, der das Fach Klarinette umfasste) geben als Altersgrenze die Jahrgänge 1983 bis 1995 [= Alter zwischen 16 und 29 Jahren] an.

Auch in dem von dir ergoogelten Link heißt es nur (fast wörtlich aus dem Wikipedia-Artikel kopiert): „Das Höchstalter der Teilnehmer richtet sich nach der Kategorie und liegt meist zwischen 25 und 28 Jahren.“

Bei derart variablen Teilnahmebedingungen, von denen überhaupt nicht klar ist, welche Fassung 1968 überhaupt galt, wäre es ziemlich unseriös, jedenfalls aber müßig, einen möglichen Zeitraum für das Geburtsjahr eines Teilnehmers abzuleiten. --FordPrefect42 (Diskussion) 23:08, 5. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Die DNB meint, Weber sei 1940 geboren [1]. Leider konnte ich diese Angabe nicht mit einer (besseren) Quelle verifizieren.--Berita (Diskussion) 23:32, 29. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Das ist mehr als nichts, vor einer Weile stand diese Info noch nicht bei der DNB (Archivlink). --FordPrefect42 (Diskussion) 01:28, 30. Sep. 2021 (CEST)Beantworten