Diskussion:Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Forevermore in Abschnitt Und im Übrigen
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Lückenhaft in rechtlicher Hinsicht[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird nicht deutlich, ob es eine einheitliche Verwaltungsvorschrift gibt oder ob das nicht in Deutschland Ländersache ist. Wie ist das in den anderen deutschsprachigen Ländern geregelt. In der Schweiz scheint es auch auf Kantonsebene entsprechende Regelungen zu geben (vgl. für Basel http://www.bus.zh.ch/internet/bd/awel/awb/bus/de/doku.html )--Engelbaet 11:16, 5. Sep 2006 (CEST)

Und im Übrigen[Quelltext bearbeiten]

Eine Richtlinie ist keine Rechtsquelle. Richtlinien fehlt die Bindungswirkung nach außen. Warum versteht das keiner oder warum ist der Baustein Rechtsquelle (Deutschland) einfach zu missbrauchen? --AHK 16:12, 5. Feb 2007

Da Verwaltungsvorschriften Bindungswirkung und damit auch Außenwirkung haben, stellt eine solche Richtlinie meines Erachtens schon eine Rechtsquelle dar. --Forevermore (Diskussion) 13:59, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten