Diskussion:Laborschule Dresden

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Falkhensel in Abschnitt Beleg?
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Beleg?

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Die nachgetragenen links Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Sachsen Schülerausgebensätze des Freistaates Sachsen für Schulen in freier Trägerschaft Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) in der Fassung vom 01.08.2007 führen entweder die Schule gar nicht auf oder sind kaputt-- 100 Pro 08:58, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Die Links sind neu gesetzt und funktionieren, dass die Schule in einem Gesetz, das die rechtliche Basis für ihre Existenz setzt, nicht erwähnt wird, erklärt sich von selbst. Da es in den Bundesländern aber verschiedene juristische Grundlagen für den Aufabu von "freien" Schulen gibt, sollte das Gesetz hier erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von Falkhensel (Diskussion | Beiträge) 20:51, 27. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten