Diskussion:Landesstraßen im Saarland

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Vinzenz Mai in Abschnitt Zuständigkeit für die Landesstraßen
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Zuständigkeit für die Landesstraßen[Quelltext bearbeiten]

Laut Landesamt für Straßenbau ist dieses für alle Landesstraßen zuständig, nicht nur für die Landesstraßen 1. Ordnung. Ich zitiere das Landesamt selbst:

"Der LfS mit Sitz in Neunkirchen ist mit seinen rund 420 Straßenprofis im Auftrag des Landes und des Bundes für Planung, Bau, Erhaltung, Verkehrsabwicklung und Betrieb aller Bundesstraßen und Landesstraßen im Saarland zuständig."

Eine Zuständigkeit der Kreise war auch dem verlinkten Archivdokument des Saarländischen Straßengesetzes nicht zu entnehmen. --Vinzenz Mai (Diskussion) 14:04, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten