Diskussion:Landgerichtsrat

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Marschner in Abschnitt LGR Österreich
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LGR Österreich[Quelltext bearbeiten]

Der Satz im Artikel "In Österreich bestand an den Landesgerichten die Amtsbezeichnung des Landesgerichtsrates" ist so unrichtig. Landesgerichtsrat und Oberlandesgerichtsrat waren dienstalterabzogene Titel österreichischer Richter, s. aus Urteilstext:

Die Behandlung des Pflegschaftsaktes betreffend Johann D, AZ P 45/70 des Bezirksgerichtes M, stand an sich dem Vorsteher dieses Gerichtes, Oberlandesgerichtsrat Dr. F-C, zu. Als sich am 21.September 1973 (Freitag) nachmittags der Beistand des D mit der Bitte um eheste Testamentserrichtung an dieses Gericht wendete, war der genannte Richter - vermutlich dienstlich - abwesend, so daß sein geschäftsverteilungsmäßig bestimmter Vertreter Landesgerichtsrat Dr. Sch. die Amtshandlung in dieser Sache übernahm. RATG Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen--Marschner (Diskussion) 20:35, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten