Diskussion:Landhofmeister

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Ungeeignete Weiterleitung
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Ungeeignete Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Die hiesige Weiterleitung auf Oberrat (Herzogtum Kurland und Semgallen) ist offensichtlich nur eine von mehreren Bedeutungen des Begriffs Landhofmeister und insofern irreführend. Vgl.: Detlev Schwennicke: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der europäischen Staaten. Neue Folge, Bd. 9: Familien vom Mittel- und Oberrhein und aus Burgund. Marburg 1986. Ohne ISBN, Tafel 56: Hier wird ein Wolfgang Kämmerer von Worms, genannt von Herrnsheim, als Landhofmeister in Udenheim, genannt, was nun wirklich nicht im Herzogtum Kurland liegt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 14:22, 3. Dez. 2018 (CET)Beantworten