Diskussion:Legalisation

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Juppaqa in Abschnitt Zuständigkeitswechsel ab 2023
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Satzbau[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel kann ja nur von einem Juristen kommen. Alleine der allererste Saz zieht sich über 4 Zeilen hin ... erinnert mich irgendwie an die berühmte Eisenbahn-Definition von 1879 ... --HH58 (Diskussion) 23:48, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Zuständigkeitswechsel ab 2023[Quelltext bearbeiten]

Es gab ein Zuständigkeitenwechsel vom Auswärtigen Amt zum Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten ab dem 01.01.2023 für den Bereich Apostille und Legalisation. URL: https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen

Juppaqa (Diskussion) 10:35, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
PS: Ich meinte bei der Endbeglaubigung. Die legalisation wird durch ein Konsulat durchgeführt. Juppaqa (Diskussion) 10:38, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten