Diskussion:Legalitätsprinzip
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Einsenkungsmarke in Abschnitt Noch offene Begriffsklärungen
Noch offene Begriffsklärungen
[Quelltext bearbeiten]Aktuell verlinken noch folgende Seiten auf diese Begriffsklärung:
- Westfälisches System
- Die Erläuterung „Die Staaten sind untereinander gleichberechtigt. Krieg als Mittel zur Durchsetzung der Interessen eines Staates gilt als legitim.“ passt zu keinem der Zielartikel.
- Joseph II.
- Josephinisches Strafgesetz
- Beide Artikel könnt man vermutlich auf Legalitätsprinzip (Verfassungsgrundsatz) verlinken. In beiden Originalartikel geht es aber um ein frühes Auftreten des Konzepts, dass im Zielartikel nicht behandelt wird.
- Staatsanwaltschaft (Liechtenstein)
- Dazu ist eine Rückfrage bei Diskussion:Staatsanwaltschaft (Liechtenstein)#Legalitätsprinzip hängig. Aber selbst wenn der Link analog zu Legalitätsprinzip (Strafrecht) gemeint ist, ist der aktuelle Zielartikel rein aus Sicht des deutschen Strafrechts geschrieben.
- Rechtsstaat
- Als "Siehe auch" unklar, wohin der Link genau gehen soll.
- Handeln auf Befehl
- Die Beschreibung „Die unbedingte Gehorsamspflicht (ursprünglich aus dem militärischen Bereich) steht im Widerspruch zum Legalitätsprinzip, wenn vom Vorgesetzten die Ausführung von Straftaten befohlen wird.“ passt zu keinem velinkten Artikel.
- Grundrechte (Italien)
- Das könnt man vermutlich auf Legalitätsprinzip (Verfassungsgrundsatz) verlinken. Das Prinzip ist aber gemäss Beschreibung im Quellartikel nicht formal in der Verfassung verankert, daher fraglich, welcher Artikel passt.
Da wäre die Unterstützung entsprechender Experten sehr willkommen. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 19:12, 13. Okt. 2024 (CEST)
- Ich habe zwei weitere Links zurück auf diese Begriffsklärung verlinkt:
- Homosexualität in Russland
- Dort geht es um ein russisches Prinzip, dass nicht zum jetzigen Inhalt von Legalitätsprinzip (Strafrecht) passt.
- Römisches Straf- und Strafverfahrensrecht
- Passt nicht vom Inhalt und/oder Zeitraum zu den aktuellen Artikeln.
- Homosexualität in Russland
- Die Artikel Recht Saudi-Arabiens und Polizei (Saudi-Arabien) verweisen auf Legalitätsprinzip (Strafrecht), man kann die dortige Verwendung als "Analogieverweis" zum deutschen Recht lesen, aber eigentlich wären dort auch bessere Links sinnvoll. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 20:26, 13. Okt. 2024 (CEST)
- @Vfb1893: Du hast mehrere der Begriffsklärungen aufgelöst. Hast Du den Kommentar hier gesehen? Ich bin nicht sicher, ob ich alle der Auflösungen vor dem obigen Hintergrund richtig finde. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 19:12, 18. Okt. 2024 (CEST)
- Nein, hatte ich nicht gesehen. Wenn es besser Linksziele gibt, können meine Anpassung gerne dorthin korrigiert werden. Durch die länderspezifischen Lemma gab es nicht das 100%-passende Lemma. Ein länderneutraler Übersichtsartikel wäre aus meiner Sicht leserfreundlicher. --Vfb1893 (Diskussion) 21:16, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Ja, weil es den Übersichtsartikel (oder eben länderspezifische/themenspezifische Artikel) (noch?) nicht gibt, habe ich die Links bewusst auf der Begriffsklärung belassen. So einen Übersichtsartikel müsste jemand mit der entsprechenden Expertise und Literatur schreiben, das wird wohl nicht so schnell kommen. Aber wenn er kommt, findet man die Links, die man korrigieren kann/muss, m.E. besser/schneller/einfacher, wenn die Links noch auf die Begriffsklärung zeigen. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 21:48, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Ich weiß hier gibt es verschiedene Sichtweisen. Der Grundsatz lautet, dass Links im Normalfall nicht auf BKS verweisen sollen. Der vorgesehen Weg ist, dass Rotlinks für ein zukünftiges Lemma gesetzt werden. Über die Häufigkeit von Rotlinks kann ermittelt werden, wie oft ein Lemma gewünscht wird. Wenn ein Lemma wie Vorbehalt des Gesetzes länderunspezifisch formuliert ist, werden dort auch zukünftig Verlinkungen landen bei den die Autoren nicht auf den Artikelinhalt achten, sondern nur vermuten was dort zu finden sein könnte. --Vfb1893 (Diskussion) 21:29, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Ja, ein Rotlink wäre der beste Weg. Aber schon dafür fehlt mir die Expertise, einen passenden Rotlink zu definieren. Das muss jemand festlegen, der sich mit Vergleichender Rechtswissenschaft auskennt. Es könnte ja mindestens etwas wie Legalitätsprinzip (International) oder Vorrang des Rechts (International) sein, aber auch etwas komplett anderes. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 07:45, 27. Okt. 2024 (CET)
- Ich weiß hier gibt es verschiedene Sichtweisen. Der Grundsatz lautet, dass Links im Normalfall nicht auf BKS verweisen sollen. Der vorgesehen Weg ist, dass Rotlinks für ein zukünftiges Lemma gesetzt werden. Über die Häufigkeit von Rotlinks kann ermittelt werden, wie oft ein Lemma gewünscht wird. Wenn ein Lemma wie Vorbehalt des Gesetzes länderunspezifisch formuliert ist, werden dort auch zukünftig Verlinkungen landen bei den die Autoren nicht auf den Artikelinhalt achten, sondern nur vermuten was dort zu finden sein könnte. --Vfb1893 (Diskussion) 21:29, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Ja, weil es den Übersichtsartikel (oder eben länderspezifische/themenspezifische Artikel) (noch?) nicht gibt, habe ich die Links bewusst auf der Begriffsklärung belassen. So einen Übersichtsartikel müsste jemand mit der entsprechenden Expertise und Literatur schreiben, das wird wohl nicht so schnell kommen. Aber wenn er kommt, findet man die Links, die man korrigieren kann/muss, m.E. besser/schneller/einfacher, wenn die Links noch auf die Begriffsklärung zeigen. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 21:48, 19. Okt. 2024 (CEST)
- Nein, hatte ich nicht gesehen. Wenn es besser Linksziele gibt, können meine Anpassung gerne dorthin korrigiert werden. Durch die länderspezifischen Lemma gab es nicht das 100%-passende Lemma. Ein länderneutraler Übersichtsartikel wäre aus meiner Sicht leserfreundlicher. --Vfb1893 (Diskussion) 21:16, 19. Okt. 2024 (CEST)
- @Vfb1893: Du hast mehrere der Begriffsklärungen aufgelöst. Hast Du den Kommentar hier gesehen? Ich bin nicht sicher, ob ich alle der Auflösungen vor dem obigen Hintergrund richtig finde. --Einsenkungsmarke (Diskussion) 19:12, 18. Okt. 2024 (CEST)