Diskussion:Lehnspflicht

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 87.157.2.182 in Abschnitt Vasall, Lehnsmann ....
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Vasall, Lehnsmann ....[Quelltext bearbeiten]

Hier werden die verschiedenen Begriffe aber ganz schön durcheinander geworfen. Unter dem Artikel "Lehnspflicht" sollte auch der Lehnsherr (Lehnsgeber) und Lehnsmann (Nehmer) beschrieben werden. Der Begriff "Vasall" mag, so auch der Artikel zum Vasall", veraltet erscheinen, da dieser vom Lehnsmann im Rahmen des Lehnswesen vorerst modifiziert, und dann später sogar mehr oder weniger abgeschafft wurde; gemeint ist der persönliche Waffendienst gegenüber dem Herrn. Dieser Umstand zeichnete ja das Vasallentum aus, das Lehnswesen modifizierte das dann aber erheblich.

Ein Vasall musste nicht unbedingt ein Lehen erhalten. Ein Lehnsnehmer musste im späten Mittelalter schon häufig keinen persönlichen Waffendienst mehr leisten. Zugegeben, ein Lehnsmann war mit Sicherheit sehr häufig auch ein Vasall, aber Vasall nicht immer ein Lehnsmann eines anderen Herrn, wie beispielsweise jene Ministerialen, die später Ritter wurden und auf der Burg ihres Herrn lebten oder Land verwalteten - aber nicht in Lehnsverhältnis stehen mussten (der Artikel bei Wikipedia schildert das genau so).

--87.157.2.182 14:39, 2. Mär. 2018 (CET)Beantworten