Diskussion:Leichtkraftrad

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1980 einen Führerschein Klasse 3[Quelltext bearbeiten]

Bis zu einem Alter von 18 Jahren darf das Kraftfahrzeug die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h nicht überschreiten. (Ausnahme: Führerschein für Klasse 3 vor dem 1. April 1980)

Wie soll man bitte vor 1980 einen Führerschein Klasse 3 mit unter 18 Jahren gehabt haben?

Mal abgesehen davon, dass das Alter des Fahrzeugs unerheblich sein sollte (;-)): Ich glaube, mit Ausnahme war gemeint, dass der Führerschein A1 dann nicht erforderlich ist. Hab's mal so umformuliert, bin aber kein Experte (gab's bei mir damals alles noch nicht :-)). T.a.k. 01:17, 4. Okt 2005 (CEST)
  • LOL, der ist gut!

LKR 50ccm nach FeV und/oder StVZO?![Quelltext bearbeiten]

Laut FeV darf man mit der Klasse A1 alle LKRs (auch unter 50ccm3) fahren und laut StVZO sind KRäder mit weniger als 50ccm aber mit einer bbH über 45/50/60 km/h keine Krafträder?

Hier harmonieren FEV und StVZO nicht wirklich. Laut FEV (Fahrerlaubnis) ist ein Leichtkraftrad ein Kraftrad mit mehr als 50 ccm oder (!) mehr als 45 km/h und maximal 125 ccm und 11 kW. Laut StVZO (Zulassungsrecht) ist ein Leichtkraftrad (zulassungsfrei aber amtliches Kennzeichen) ein Kraftrad mit mehr als 50 ccm und (!) mehr als 45 km/h und maximal 125 ccm und 11 kW. Laut Übergangsvorschrift § 72 StVZO sind ebenfalls Leichtkrafträder: Krafträder mit bis 50 km/h ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und einer Erstzulassung bis zum 31.12.1983. Ein Kraftrad mit 49 ccm, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und Erstzulassung ab dem 01.01.1984 gilt somit in Deutschland als Kraftrad und ist zulassungspflichtig (Fahrzeugbrief/Schein bzw. Zulassungsbescheinigung II und I, amtliches Kennzeichen, Leichtkrafträder dagegen "nur" ABE Kärtchen, Zulassungsbescheinigung ! und amtliches Kennzeichen). Warten wir also die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung, ab März 2007) ab.
  • "Ein Kraftrad mit 49 ccm, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und Erstzulassung ab dem 01.01.1984"

Das ist ein Kraftrad, also grosses (ehem. 80er) Kennzeichen, aber Steuerfrei...! Smokeonit 07:49, 3. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Steuerfrei????[Quelltext bearbeiten]

  • Ich hab vor kurzem meine 125er umgemeldet. Und ich muß KFZ-Steuer zahlen! Welche Regel gilt jetzt für Leichtkrafträder??

Alexander Fiebrandt 15:15, 6. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aktualität seit März 2007[Quelltext bearbeiten]

In Hinblick auf die Verschiebungen aus der StVZO in Richtung der FZA, bin ich mir nicht ganz sicher, inwieweit noch alle Angaben in dem Artikel mit Bezug auf die StVZO aktuell sind? Bin jetzt nicht ganz drin, aber jemand Sachkundiges sollte das vielleicht verifzieren!

Artikel in Hinblick auf FZV und EG-Recht berichtigt / aktualisiert[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel entsprechend geändert.

Bauartbedingte Geschwindigkeit entfällt?[Quelltext bearbeiten]

  • Hallo,

kann einer bestätigen das das Recht schneller zu fahren als 80 Km/h irgendwann kommt?Quelle?

Gruß DJJBO1991

  • Quelle ist die neue EG Fahrerlaubnisrichtlinie (Nr. müsste ich raussuchen), die von den Mitgliedsstaaten zwingend umzusetzen ist und in der die Mitgliedsstaaten keine Möglichkeit mehr haben, die Höchstgeschwindigkeit für 16-18 jährige zu beschränken. Den genauen Terminplan für die Umsetzung der Rili müsste ich nachsehen. Ggf. mal beim BMVBS (Bundesministerium) nachfragen.

Gruss von Frank (hallo-stege)

Sonderfälle[Quelltext bearbeiten]

"Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr kommen, gelten als Krafträder."

Frage: was für Fahrzeuge sind gemeint? Das ist nicht so ganz klar!


Ehemalige Motorräder?[Quelltext bearbeiten]

Wie verhält sich das mit älteren kleinen Motorrädern über 50 ccm, also etwa den 98ern oder 125ern aus den fünfziger Jahren oder den entsprechenden Japanern aus den Siebzigern, die weniger als 11 KW haben und oft auch nicht schneller als 80 km/h fahren. Sind diese als Leichtkrafträder "eingemeindet" worden? Oder können sie auch noch als Motorrad zugelassen werden. Colus 08:52, 2. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

125ccm mit Klasse B?[Quelltext bearbeiten]

hallo, gibt es hierzu schon etwas neues?: Es bleibt abzuwarten, ob in Deutschland auch die in Österreich, Italien und Frankreich gültige EU-Regelung übernommen wird, welche es Besitzern des regulären Autoführerscheins erlaubt, Krafträder bis 125 cm³ ohne Beschränkungen zu führen.

Was heißt unbeschränkt? Auch eine 35PS Maschine offen? Dann spar ich mir den Motorradschein erstmal und übe ab 2013 mit so einem "Motorrad". Aber wenn das umgesetzt werden würde hätte ich doch schon mehr davon gehört, oder? (nicht signierter Beitrag von 2.200.214.45 (Diskussion) 09:38, 1. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Der Abschnitt sollte meines Erachtens komplett entfernt werden. Dort werden zulassungsrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Vorschriften bunt vermischt und daraus falsche Schlüsse gezogen. Im § 6 FeV, der die Fahrerlaubnisklassen definiert, taucht seit dem 19. Januar 2013 der Begriff „Leichtkraftrad“ nicht mehr auf, spätestens dadurch ist dieses Geschwurbel hinfällig. --JLKiel 12:06, 18. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Von wegen kein "Mehrwert"[Quelltext bearbeiten]

So wie es jetzt steht könnte man glauben, jedes Motorrad unter 125 Kubik und unterhalb der 11PS-Grenze sei ein Leichtkraftrad. Das ist aber nicht so. Siehe https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Leichtkraftrad&diff=140642350&oldid=140641650 Orthorexie (Diskussion) 15:23, 7. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich hätte es auch rückgängig gemacht ... aber ich hatte genau keine Lust auf ermüdende Diskussionen. Nett, dass es die Kollegen Beademung und Noop1958 übernommen haben. Vielleicht arbeitest Du bitte erst mal an Deiner Rechtschreibung und an Deinen Quellen und Belegen? --Bergfalke2 (Diskussion) 15:31, 7. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Birkenfalke, spar dir doch deine madige Anrede. Das braucht hier keiner. Orthorexie (Diskussion) (18:28, 7. Apr. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]
Dann hilf uns doch auf die Sprünge [1], warum der Honda Lead 100 nicht als Leichtkraftrad eingestuft wird. -- Beademung (Diskussion) 18:30, 7. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Mal doof gefragt: §6 FeV bestimmt, dass mit Klasse A1 „Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt“ geführt werden dürfen. Der Honda Lead 100 hat 5,2 kW bei einem Gewicht von 108 kg. Das sind 0,049 kW/kg, also weniger als die erlaubten 0,1 kW/kg. Warum sollte also Klasse A1 nicht ausreichend sein zum Führen eines Honda Lead 100? --JLKiel(D) 18:38, 7. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Er ist nicht als Leichtkraftrad zugelassen. Frag halt mal nach, wenn du's nicht glaubst. Orthorexie (Diskussion) (18:41, 7. Apr. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]
In der FeV steht nicht, dass mit Klasse A1 nur Leichtkrafträder geführt werden dürfen. Das Wort taucht im §6 nicht einmal auf. --JLKiel(D) 18:42, 7. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Höchstdrehzahl 6000 u/min[Quelltext bearbeiten]

Wer hat das mit der Höchstdrehzahl von 6000 u/min in den Artikel geschrieben? Das stimmt nicht. Die Drehzahl war meines Wissens bei den Leichtkrafträdern überhaupt nicht begrenzt. Entsprechend ist auch der Abschnitt falsch, in dem dargestellt wird, dass die Honda CY 80 alleine wegen ihrer Drehzahl nicht zugelassen werden konnte. Dieser Unsinn muss damit zusammenhängen, dass Artikel 1 Nr. 13 der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979, BGBl. I S. 1794 falsch interpretiert wird. Meine 80er Zündapp drehte locker 8.000 u/min, und das wusste auch der TÜV (Vollgas im Stand). Ich würde das gerne selbst korrigieren, habe aber leider keine entsprechenden Belege zur Hand. --Tonialsa (Diskussion) 21:33, 12. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

§ 18 (2) 4a StVZO [2], 80 cm³, 80 km/h, 6000/min.-- Beademung (Diskussion) 10:06, 13. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ah, danke für den Link. Es handelt sich also um die Nennleistungsdrehzahl, nicht um die maximal erlaubte Drehzahl. Nun stimmt auch meine Erinnerung wieder, dass manche 80er Hondas meiner Kumpels locker 10.000 U/min im Standvollgas machten, lediglich die Leistung steigerte sich ab 6.000 nicht mehr. Müsste man im Artikel korrigieren, denn er ist somit stark verbesserungswürdig. --Tonialsa (Diskussion) 18:32, 13. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Gute gemacht, Beademung, danke. --Tonialsa (Diskussion) 18:45, 13. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

1996 wurde die Drehzahlbegrenzung dann aufgehoben. Habe noch eine Quelle eingefügt die aussagt, dass die Drehzahlbegrenzung für ehemalige offene 50er ende 1996 ebenfalls aufgehoben wurde.--Max schwalbe (Diskussion) 18:38, 1. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

50 ccm Ausnahme[Quelltext bearbeiten]

In der Praxis können z.b. die früheren "offenen" Kleinkrafträder als Leichtkraftrad zugelassen werden, obwohl sie NICHT mehr als 50 ccm haben. Worauf fußt das überhaupt? Es gab zwar mal in §72 StVZO eine Übergangsbestimmung zum §18, der eine solche Ausnahme regelte, diese kann ich aber nur in der StVZO-Fassung von 1988 finden, Hier. In der aktuellen FZV finde ich nix dazu, und auch in der aktuellen StVZO steht nix, außer eben dieser dubiose §72 (1), der scheinbar alle früheren Verordnungen für <2012 zugelassene Fahrzeuge legitimiert (was ja aber auch wieder irrational ist, das so zu interpretieren. Wie ist dieser Satz eigentlich gemeint?). --Max schwalbe (Diskussion) 02:23, 18. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Im Prinzip musst Du die Entwicklung von § 18 StVZO betrachten. Beispiel: Stand 1963: Absatz 2: Kleinkrafträder und FmH sind von dem Zulassungsverfahren ausgenommen - Absatz 3: sie brauchen eine Betriebserlaubnis - Absatz 4: Kleinkrafträder mit einer bbH über 40 km/h brauchen ein amtliches Kennzeichen. Zu 1980 wurde dann aus der Fahrzeugklasse "Kleinkrafträder über 40 km/h" die Klasse "Leichtkrafträder bis 50 ccm" (§ 72 StVZO zu § 18 Abs.2 Nr. 4a (Leichtkrafträder): Als Leichtkrafträder gelten auch Kleinkrafträder bisherigen Rechts mit bbH über 40 (später 50) km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.)

Hallo @unbekannt, der Unterschied zu deinem Beispiel ist ja, dass hier scheinbar eine frühere Regel fortbestehen soll, die sich aber mit den Angaben in der heutigen stVZO/FZV widerspricht. Da müsste man jetzt mal klarstellen, was "Übergangsbestimmung" im juristischen Sinne eigentlich ist. Denn die fragliche Übergangsbestimmung zu §18 findet sich in der aktuellen Fassung der StVZO nicht mehr. Die vermutlich entscheidende Frage ist, ob die Übergangsbestimmung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der StVZO noch enthalten war. Falls ja, würde eventuell der heute geltende §50(1) in der FZV greifen. --Max schwalbe (Diskussion) 22:27, 25. Okt. 2020 (CET)[Beantworten]

Uff, habe nun eine hoffentlich halbwegs plausible Herleitung der Gültigkeit dieser Regelung in den Artikel eingetragen. Wenn irgendwer eine seriöse Internetquelle hat die noch mal direkt belegt, dass die fragliche Übergangsbestimmung in der am 28.2.2007 geltenden Fassung der StVZO noch enthalten war, kann das sehr gern noch ergänzen, danke. Meiner Auffassung nach spricht aber nichts dagegen, dass es so war. Habe den Fall auch noch mal von ein paar weiteren Augen begutachten lassen. --Max schwalbe (Diskussion) 23:22, 21. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

Soll man die 11 kW in den Einletungssatz schreiben?--217.253.202.24 10:37, 23. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Artikel: Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (im Volksmund „offene 50er“ genannt) - Ich habe im Volksmund noch nie jemanden von "offenen 50ern" reden hören. --217.253.195.12 15:20, 16. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

"Die Beschränkung auf 80 cm³ ist auf eine Intervention der deutschen Zweiradindustrie zurückzuführen, die fürchtete ihr Quasi-Monopol auf dem Markt zu verlieren."- Das ist insofern merkwürdig, als ausländische 80er früher auf dem deutschen Markt waren als deutsche. Daher erbitte ich einen Beleg hierfür, andernfalls sehe ich mich löschberechtigt. --217.253.195.12 15:24, 16. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Aus für den Zweitakt-Motor mit Euro 3?[Quelltext bearbeiten]

Es gab auch nach 2006 Zweitakter mit Euro 3. Aprilia RS 125 und Cagiva Mito zum Beispiel.n

--John d-town (Diskussion) 12:43, 15. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

… was soll das denn sein? ;-) Übrigens was ist eigentlich mit Elektro-Leichtkrafträdern (wie dieses da)? … oder anderen (noch leichteren) Krafträdern (welche bisher auch als Elektro-Fahrräder oder, hier verrückterweise gegenwärtig bevorzugt englisch als „E-Bike“ bezeichnet werden). -- 89.14.105.252 12:42, 26. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]