Diskussion:Leistungsverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2001:4C50:E1F:6000:E971:1510:D90C:C0B7 in Abschnitt Arbeitslosengeld Teil der Leistungsverwaltung?
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Arbeitslosengeld Teil der Leistungsverwaltung?[Quelltext bearbeiten]

Hmm ich bin erst im dritten Semester Jura, aber ist das Arbeitslosengeld 1 für den Arbeitnehmer nicht lediglich ein Resultat aus der vorherigen Pflichtversicherung bei der ARGE? Ohne gewisse Vorraussetzungen, sprich eine bestimmte Mindestarbeitszeit etc. erhält man kein ALG1. Ich würde also aus dem Bauch raus eher sagen, das ALG1 und seine Verwaltung sind Teil der Eingriffs- verwaltung.

Ich frag mal meinen Prof. ;)

und melde mich dann an um zu korrigieren, oder schweige für immer :D

Gruß Dennis dennisdanielbittrich@googlemail.com --91.66.252.247 14:04, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Erstens: Niemand ist bei der ARGE versichert, diese ist für das ALG II (Hartz4) zuständig (und es ist fraglich, ob die eingentlich eine Behörde sind).
Zweitens: Es gibt keine reine Eingriffs- und reine Leistungsverwaltung. Sperrt die Polizei die Straße ab für ein Radrennen, ist das gegenüber den dadurch behinderten Autofahrern ein Eingriff. Gegenüber dem Veranstalter des Radrennens kann man eine Leistung darin sehen, denn die Absperrung ermöglicht es ihm, das Rennen durchzuführen.
Bekommt ein Hatz4-Abhängiger Geld, ist das eine Leistung. Zwingt man ihn, an einer "Maßnahme" teilzunehmen, ist das ein Eingriff.
Alles klar? - CJB --2001:4C50:E1F:6000:E971:1510:D90C:C0B7 13:00, 29. Okt. 2016 (CEST)Beantworten