Diskussion:Leitender Angestellter

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Aufgaben des Leitenden Angestellten[Quelltext bearbeiten]

Dass ein Leitender Angestellter besondere Aufgaben hat, ergibt sich aus meiner Sicht schon aus dem besonderen Namen. Viel wichtiger wäre es in diesem Zusammenhang allerdings die Besonderheit dieser Aufgaben herauszuarbeiten.-- Dergi 23:33, 22. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wesentlich ist, dass dem Angestellten eine gewisse (teil-)unternehmerische Funktion übertragen ist (Brüggehagen, Der leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsrechts). Den zweiten Absatz, also die Begriffsbestimmung "Leitende Angestellte zeichnen sich dadurch aus..." habe ich entsprechend konkretisiert. -- Halno 22:38, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Angestellte Wirtschaftsprüfer gelten als leitende Angestellte nach § 45 S. 2 WPO[Quelltext bearbeiten]

Nach § 45 S. 2 WPO gelten angestellte Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Entsprechende Aussagen, dass auch angestellte Steuerberater, angestellte Rechtsanwälte oder angestellte Ärzte automatisch als leitende Angestellte gelten, gibt es nicht.

Der Status des leitenden Angestellten bei angestellten Wirtschaftsprüfern bedeutet, dass für den angestellten Wirtschaftsprüfer diverse Arbeitnehmerrechte (wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, aktive und passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen) nicht mehr gelten.

Angestellte Wirtschaftsprüfer sind damit unabhängig von den allgemeinen Kriterien nach § 5 Abs. 3 BetrVG leitende Angestellte.

Ob § 45 S. 2 WPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird im Moment vor deutschen Arbeitsgerichten geklärt. Es ist aktuell ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht sowie vor einem Landesarbeitsgericht anhängig. (nicht signierter Beitrag von 92.227.216.231 (Diskussion | Beiträge) 19:25, 25. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Arbeitszeit leitender Angestellter[Quelltext bearbeiten]

wie ich das sehe ist der leitende Angestellte Freiwild hinsichtlich seiner Arbeitszeit. Aus meiner Sicht ist ein AT Gehalt + die Position für den Chef ein Freibrief diese Mitarbeiter wie selbverständlich jenseits der 12 h Marke zu beschäftigen. Oft wird dazu eine Art Gruppendynamik missbraucht, der sich zu entziehen nicht ganz einfach ist. Gibt es eigentlich auch für leitende Angestellte mit AT Gehalt eine gesetztliche Regelung hinsichtlich der Arbeitszeit? Ich bin der Meinung wenn einer seine Aufgaben in 8 bis 9 Stunden nicht schafft, schafft er es in 12 Stunden auch nicht mehr. Zudem bin ich nach 10 h 'Hochdruck-Büro' auch ziemlich ausgepumpt - gerechtfertigt. Mit Mitte 20 hat mir das nix ausgemacht aber heute mit Mitte 40 habe ich dazu eigentlich keine Lust mehr weil es auch noch ein Leben nach der Arbeit gibt.--88.72.167.109 19:15, 19. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

nicht nur deutscher Begriff[Quelltext bearbeiten]

Der Einleitungssatz ist etwas missverständlich, da der Ausdruck auch in Österreich und vermutlich auch in der deutschsprachigen Schweiz verwandt wird. Der Begriff dürfte zudem international verbreitet sein, insbesondere im EU-Recht. Gleichwohl würde ich diese Seite nur mit bundesdeutschem Recht befrachten. Wer will, kann ja auf einer eigenen Seite immer noch die Rechtslage in A/CH darstellen. --Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:02, 19. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]